3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte
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Das 3N-Kompetenzzentrum führt gewerbliche Aufträge mit seiner im Juli 2007 gegründeten 3N Dienstleistungen GmbH aus. Gesellschafter sind der Landkreis Emsland, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und das Land Niedersachsen.Der Schwerpunkt der Tätigkeit der 3N Dienstleistungen GmbH liegt in der Betreuung des Klimacenters Werlte und der Erarbeitung von technischen und wirtschaftlichen Konzepten der Bioenergienutzung.
Das Klimacenter Werlte bietet allen Interessierten neutrale Informationen rund um die Themengebiete: Energieeffizienz, Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, neue Materialien sowie Werkstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe.
Von 1968 bis 2003 war das Kompaniegebäude Teil der „Hümmling-Kaserne“. Nach deren Schließung wurde die Gemeinde Werlte Eigentümer. Im Zuge eines Beschäftigungsprojektes mit gleichzeitiger Qualifizierung für ältere Arbeitslose wurde das Haus innerhalb von zwei Jahren zu einem Vorzeigeobjekt umgebaut.
Lernen Sie modernste Technik für das Heizen mit Holz und die Nutzung regenerativer Energie kennen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken in verschiedenen Leistungsbereichen. m Dachgeschoss sehen und fühlen Sie Beispiele zur Dach-, Wand- und Fußbodendämmung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Hier finden Sie die aktuell im Klimacenter Werlte vertretenen Firmen und deren ausgestellte Produkte.
Bei Biogasanlagen können Nachgärer weiterhin anteilig als Lagerraum angerechnet werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hin.
Unter Berücksichtigung der Inputstoffe, der Verweilzeiten und der jeweiligen Fugatfaktoren der verwendeten Substrate können Nachgärer weiterhin mit bis zu max. 70 Prozent des Gesamtvolumens eine Lagerraumfunktion übernehmen. Die bisher gängige Verwaltungspraxis in Bezug auf die Ermittlung des erforderlichen Lagerraums bei Biogasanlagen hat in Niedersachsen somit weiterhin Bestand.
Zum Ende des Jahres hatte das Ministerium (ML) Hinweise für die Anerkennung von Lagerraum bei Biogasanlagen bei der Prüfung von Verwertungskonzepten sowie bei der Kontrolle von Biogasanlagen durch die Prüfdienste herausgegeben.
Demnach sollten bei der Prüfung von Verwertungskonzepten sowie bei Lagerraumkontrollen im laufenden Betrieb ab dem 1. Januar 2021 Nachgärer im Regelfall nicht mehr als Lagerraum anerkannt werden. Der Umgang mit Bestandsanlagen, die unter anteiliger Berücksichtigung des Nachgärers genehmigt wurden, sollte im Einzelfall entschieden werden.
Diese Hinweise wurden fachlich stark hinterfragt und zogen eine intensive Diskussion nach sich.
Nach umfassender Prüfung des Sachverhaltes und Vorlage einer detaillierten Verfahrensbeschreibung zur Berechnung der Lagerraumkapazität von Biogasanlagen durch den zuständigen Fachbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist das ML zu dem Ergebnis gekommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Berücksichtigung des Nachgärers als Lagerraum fachlich gerechtfertigt und rechtlich zulässig ist.
Das Tool zur Gärrestlagerraumberechnung (Stand 19.02.2021) finden Sie auf der Internetseite der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (im Downloadbereich – Anlage "Verwertungskonzept Biogasanlagen fachliche Vorgaben").
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 24. Februar 2021