3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte
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Das 3N-Kompetenzzentrum führt gewerbliche Aufträge mit seiner im Juli 2007 gegründeten 3N Dienstleistungen GmbH aus. Gesellschafter sind der Landkreis Emsland, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und das Land Niedersachsen.Der Schwerpunkt der Tätigkeit der 3N Dienstleistungen GmbH liegt in der Betreuung des Klimacenters Werlte und der Erarbeitung von technischen und wirtschaftlichen Konzepten der Bioenergienutzung.
Das Klimacenter Werlte bietet allen Interessierten neutrale Informationen rund um die Themengebiete: Energieeffizienz, Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, neue Materialien sowie Werkstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe.
Von 1968 bis 2003 war das Kompaniegebäude Teil der „Hümmling-Kaserne“. Nach deren Schließung wurde die Gemeinde Werlte Eigentümer. Im Zuge eines Beschäftigungsprojektes mit gleichzeitiger Qualifizierung für ältere Arbeitslose wurde das Haus innerhalb von zwei Jahren zu einem Vorzeigeobjekt umgebaut.
Lernen Sie modernste Technik für das Heizen mit Holz und die Nutzung regenerativer Energie kennen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken in verschiedenen Leistungsbereichen. m Dachgeschoss sehen und fühlen Sie Beispiele zur Dach-, Wand- und Fußbodendämmung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Hier finden Sie die aktuell im Klimacenter Werlte vertretenen Firmen und deren ausgestellte Produkte.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies erklärt, das novellierte Düngerecht - Düngeverordnung und Düngegesetz - konsequent umzusetzen. „Gemeinsam mit der Landwirtschaft müssen wir jetzt so schnell wie möglich nitratbelastete „rote" Gebiete identifizieren, Maßnahmen zur Nährstoffreduktion ergreifen und Kontrollen durchführen. Düngevorgaben müssen strikt umgesetzt und überprüft werden. Nur so haben wir eine Chance, die deutlich zu hohen Nährstoffüberschüsse abzubauen. Landwirtschaft und Grundwasserqualität dürfen sich an dieser Stelle nicht widersprechen. Wir müssen beides im Blick haben", sagte Lies in Hannover. Flächendeckend müssten für ganz Niedersachsen Meldepflichten für landwirtschaftliche Betriebe mit Blick auf Nährstoffvergleiche und gesamtbetriebliche Düngebedarfe umgesetzt werden, betonte Lies.
Dazu müssen die Verordnungsermächtigungen der novellierten Düngeverordnung in den kommenden Wochen und Monaten ausgestaltet werden. „Wir wollen die Landwirtschaft nicht gängeln. Aber hier steht der Schutz unserer Gewässer, Flüsse, Seen und Grundwasser, und insbesondere unseres Trinkwassers im Vordergrund. Dafür tragen wir eine große Verantwortung. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf sauberes Wasser", sagte Minister Lies. „Es geht neben der dringend gebotenen Reduzierung der Nährstoffeinträge um Transparenz und um Dokumentation, insbesondere beim Verbleib der jährlich anfallenden 60 Millionen Tonnen Mist, Gülle und Gärreste", so Lies weiter.
Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben darin bestätigt, dass Deutschland keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um den Ansprüchen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen.
Niedersachsen hat aufgrund seiner intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung seit Jahren hohe Nährstoffüberschüsse, die Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Dies führt dazu, dass im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für rund 60 Prozent der Landesfläche ein schlechter chemischer Zustand des Grundwassers an die europäische Kommission gemeldet werden musste. Auch die seit Mitte der 90er Jahre im Vier-Jahresturnus zu meldenden Nitratberichte zeigen keine Verbesserungen der Grundwasserqualität. Die Europäische Kommission hatte im Herbst 2016 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen der ihrer Auffassung nach unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erhoben, die sich jedoch noch auf das alte Düngerecht bezog. Der EuGH hat der Klage der Kommission stattgegeben und bestätigt darin, dass Deutschland trotz der hohen Nitratbelastung keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um den Ansprüchen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21. Juni 2018