Der starke Ausbau der Biogasnutzung in den vergangenen Jahren hat auch zu einer Veränderung der Wärmeversorgung auf dem Land geführt: Es sind zahlreiche Wärmenetze entstanden, die sowohl einzelne große Liegenschaften als auch ganze Dörfer versorgen.

Die direkte Wärmelieferung an benachbarte Verbraucher stellt die einfachste Form der Wärmenutzung dar. Bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen ist diese Möglichkeit jedoch in den meisten Fällen auf die Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Betreibers und einige Nachbarn begrenzt. Die oftmals praktizierte Trocknung von Holz und Gärrest stellt nur eine zweitrangige Lösung dar. Die Verdrängung von fossilen Brennstoffen durch die Beheizung von Gebäuden führt zu einer stärkeren Umweltentlastung und erzielt gleichzeitig höhere Wärmeerlöse.
Neben der Verlegung von Wärmenetzen zur direkten Erschließung von Wärmekunden wurden häufig externe BHKW in der Nähe der Wärmekunden installiert. Diese Satelliten-BHKW werden direkt mittels Biogasleitungen versorgt. So werden Wärmeverluste vermieden, die sonst beim Betrieb von Wärmeleitungen entstehen, und es können auch Kunden erschlossen werden, die weiter von der Anlage entfernt sind. Bei Anlagen in Gewerbegebieten kommen Gewerbe- und Industriebetriebe in Frage. Öffentliche Liegenschaften und soziale Einrichtungen sind durch ihre hohen Wärmeverbräuche interessante Abnehmer, erfordern durch die großen Abstände zu Biogasanlagen aber oftmals lange Wärmeleitungen.
Die Nahwärmenetze werden in den meisten Fällen von den Betreibern der Biogasanlagen errichtet, zunehmend aber auch von Gemeinschaften der Abnehmer z. B. in Genossenschaften betrieben. Die Wärmenetze können auf diese Weise die Keimzelle für Bioenergiedörfer bilden und in weiteren Entwicklungsschritten zu Kommunen führen, die sich zu 100 % aus Erneuerbaren Energiequellen versorgen.

Die Netzverluste werden nur dann gering gehalten, wenn der Anschluss von relativ kleinen Abnehmern über größere Entfernungen vermieden wird. Als untere Grenze der Netzauslastung kann der im Förderprogramm des Bundes gültige Minimalwert von 500 kWh/(m•a) gelten. Er ist bspw. erreicht, wenn eine Leistung von 300 kW bzw. eine Wärmemenge von 500.000 kWh/a über eine Entfernung von 1 km übertragen werden. Die Netzverluste betragen in diesem Fall jedoch bereits rd. 30 % der eingesetzten Wärme. Der Erschließung von Wärmekunden mit Wärmeleitungen sind somit relativ enge Grenzen gesetzt.

Die Verlegung von Wärme- und Rohbiogasleitungen zur Wärmenutzung von Biogasanlagen wird durch das Marktanreizprogramm des Bundes über KfW-Darlehen mit Teilschulderlass und das KWK-Gesetz gefördert. Diese Förderung ist für die Realisierung von Wärmenetzen im ländlichen Raum unerlässlich, um die hohen Kosten durch die weitläufigen Netze auszugleichen. Eine aktuelle Übersicht der Förderkonditionen finden Sie in der Rubrik Förderung veröffentlicht.

In Niedersachsen sind rd. 500 Satelliten-BHKW in Betrieb. Auch wenn die genaue Menge der genutzten Wärme nicht bekannt ist, kann bei jedem dieser BHKW davon ausgegangen werden, dass die Wärme weitgehend extern genutzt wird. Laut einer Umfrage des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums haben 70% aller niedersächsischen Biogasanlagen eine Wärmenutzung, wobei über die Hälfte der überschüssigen Wärme bereits genutzt wird. Dies beinhaltet alle Formen der Wärmenutzung, die im EEG anerkannt sind.

3N hat mehr als 40 Wärmenutzungskonzepte an Biogasanlagen in ganz Niedersachsen realisiert. „Dabei zeigt sich ein Preisniveau für die Wärme, das zwischen 3 und 7 Ct/kWh liegt“, so Michael Kralemann, der bei 3N für energiewirtschaftliche Fragen zuständig ist. „Die Preise orientieren sich am Aufwand des Netzes und am Umfang für die Wärmelieferung – Grundlastlieferung oder Vollversorgung.“

Die Gestaltung des Wärmepreises in Grund- und Arbeitspreis sollte in der Struktur den Wärmeerzeugungskosten angepasst werden, um die Risiken der Einflussfaktoren weitgehend abzudämpfen. Zur Anpassung an veränderte Randbedingungen während der Vertragslaufzeit werden Preisgleitklauseln entwickelt, die auf Indexwerte des Statistischen Bundesamtes als unabhängige, von keinem der Partner beeinflussbare Größe Bezug nehmen sollten.

Verlegung der Wärmeleitung an Biogasanlage
Verlegung der Wärmeleitung an Biogasanlage