Heute wird im Bundesrat ein Antrag der Bayerischen Staatsregierung zur stärkeren Nutzung der Bioenergie zur Erreichung der Klimaschutzziele diskutiert. Im Zentrum des Antrages stehen vor allem Änderungsvorschläge am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welche das Potenzial der Bioenergie erhalten, nutzen und an die Bedarfe der Zukunft anpassen sollen. Ein ebenfalls eingereichter Antrag aus Schleswig-Holstein teilt die Forderungen und fokussiert sich explizit auf Verbesserungen für Biogas und Biomethan.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt die Initiative des Freistaates Bayern sowie des Landes Schleswig-Holstein und unterstreicht: „In den aktuellen Diskussionen um die Bioenergie wird allzu oft über Einschränkungen gesprochen und nachhaltige Potenziale künstlich verknappt. Gleichzeitig riskiert die Politik unverständlicherweise den Kohleausstieg zu verschieben und verfestigt eine fossile Zukunft durch langfristige Erdgaslieferverträge. Es ist daher vollkommen richtig, die Bioenergie als Problemlöser dort einzusetzen, wo ihre spezifischen Stärken liegen: In der Erzeugung flexibler Energie, in schwer elektrifizierbaren Anwendungen oder bei der Bereitstellung negativer Emissionen“.

Der bayerische Antrag fordert unter anderem eine Erhöhung der Ausschreibungsvolumen im EEG für Biomasse auf 1.200 MW pro Jahr, eine Anhebung der EEG-Höchstwerte, die Förderung flexibler Strom- und Wärmebereitstellung sowie die Potenziale zur Nutzung und Speicherung von CO2 aus Biomasse zu heben. Der eingereichte Antrag des Landes Schleswig-Holstein befasst sich mit den dringend benötigten Verbesserungen für Biogas und Biomethan und hebt deren Relevanz für die Wärmewende auf dem Land hervor.

Rostek appelliert an die Ländervertreter den Antrag Bayerns zu unterstützen: „Wenn wir die Energiewende wirklich meistern wollen, müssen wir alle erneuerbaren Technologien mit ihren expliziten Stärken nutzen. Weder kommen wir bei der Kraftwerkstrategie an der gesicherten und flexiblen Stromerzeugung aus Biogas vorbei, noch dürfen wir unnötigerweise und ideologiegetrieben relevante nachhaltige Potenziale in der Nationalen Biomassestrategie riskieren. Andernfalls gefährden wir nicht nur die bestehende Energieerzeugung aus Biomasse, sondern verhindern unwiderruflich eine schnelle Defossilisierung unseres Energiesystems.“

Eine ausführliche Liste der Änderungsvorschläge zum EEG 23 des Hauptstadtbüro Bioenergie sind seit Oktober letzten Jahres auch auf der Webseite zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V.  vom 22. März 2024