Das Land Niedersachsen bietet 2024 eine Verlängerung der Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen an.

Dazu wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (Richtlinie „Agroforstsysteme“) vom 19.04.2023 durch die Veröffentlichung des Bezugserlass am 20.12.2023 um ein Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert. Die aktuelle Richtlinie ist unter Downloads zu finden.

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Förderfähig sind

  • Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems gemäß § 4 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV), ausgenommen Leasingkosten,
  • Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss (z. B. Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen) und
  • Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.

Die erstmalige Einrichtung des Agroforstsystems hat auf der Grundlage eines positiv genehmigten Nutzungskonzeptes gemäß § 4 Abs. 2 GAPDZV zu erfolgen. Mit dem Antrag ist u.a. eine entsprechende Genehmigung mit vorzulegen. Das Nutzungskonzept finden Sie hier.

Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR pro Antragsteller und Vorhaben.

Der Antrag ist bis zum 31. Januar 2024 (Ausschlussfrist) postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Sachgebiet 2.1.2, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover einzureichen.

Die Bewilligung wird zeitnah erfolgen. Die Einrichtung eines Agroforstsystems darf vor Bewilligung weder begonnen werden noch bereits erfolgt sein.

Die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind zur Zusammenarbeit mit dem Projekt „Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen — ELAN“ der Georg-August-Universität Göttingen und der Projektpartner Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.) und Julius-Kühn-Institut (JKI) verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 20. Dezember 2023