Nahwärmenetze sind die Voraussetzung für den Einsatz vieler umweltfreundlicher Heiztechniken. Sie schließen kleinere Wärmeabnehmer zusammen und ermöglichen so z.B. den Einsatz von vielen Technologien zur effizienten Wärmeerzeugung. Gegenüber gebäudebezogenen Heizungsanlagen bietet die zentrale Versorgung z.B. den Vorteil, hinsichtlich des verwendeten Energieträgers flexibel zu sein: Neben konventionellen Kesselanlagen können auch Biomasse, Solarenergie, industrielle Abwärme oder Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt werden. Für viele dieser rationellen und umweltschonenden Techniken ist der Wärmeverbund notwendige Voraussetzung, um einen Mindestwärmebedarf zu erreichen. Die Kombination von Abnehmern mit unterschiedlichen Verbrauchsstrukturen führt dabei zu einer besseren Auslastung der Anlagen (z.B. Wohngebäude und Schulen).

Verbinden zweier Wärmeleitungen
Verbinden zweier Wärmeleitungen

Hinsichtlich der verwendeten Technik ist ein Nahwärmeverbund kaum mit der Fernwärmeversorgung etwa aus Heizkraftwerken zu vergleichen. Es stehen Leitungssysteme und Verlegetechniken zur Verfügung, die eine schnelle und preisgünstige Verlegung direkt im Erdreich erlauben. Hierzu zählen u.a. Kunststoffmantelrohre und flexible Leitungen, die ohne Bogenteile eine direkte Umgehung von Hindernissen ermöglichen. In Neubaugebieten bietet der Aufbau einer Nahwärmeversorgung den Vorteil, dass die erforderlichen Wärmeleitungen bei der Erschließung des Gebietes besonders kostengünstig verlegt werden können. Wegen des geringen Wärmebedarfs moderner Häuser sind nur Verbünde mit hoher Wärmedichte wirtschaftlich und umweltseitig sinnvoll.

Die Wirtschaftlichkeit eines Wärmeverbundes hängt wesentlich von der Größe und der Struktur eines Gebietes ab. Durch die mit Wärmeleitungen verbundenen Investitionen stoßen Nahwärmeverbunde an wirtschaftliche Grenzen. Weitläufige und kostenaufwendige Netze können nur sehr begrenzt durch effiziente Energieerzeugung ausgeglichen werden.
Eine Schlüsselgröße für die Bewertung von Nahwärmevorhaben stellen die Wärmeverluste der Übertragungsleitungen dar. Bei einer Wärmeleistung von 300 kW und einer Wärmelieferung von 500.000 kWh/a entstehen z.B. bei einer Entfernung von 500 m Verluste von 15 %. Der Erschließung von Wärmekunden sind somit relativ enge Grenzen gesetzt. Bei bestehender Bebauung gilt eine Anschlussleistung von 0,5 - 1,0 kW je Trassenmeter bzw. eine übertragene Wärmemenge von 750 - 1.500 kWh/a je Trassenmeter als Richtwert für eine wirtschaftliche Erschließung. Bei Verlegung in einfachem Gelände (geradlinige Leitungsführung, preiswerte Wiederherstellung der Oberfläche), bei kostenlosen Eigenleistungen, bei sehr preiswerter Wärmebereitstellung (Abwärmenutzung) kann dieser Wert auch deutlich unterschritten werden.
Neben einer hohen Anschlussquote spielt auch der zeitliche Verlauf des Anschlusses eine wichtige Rolle. Bei vielen Kunden ist der Zeitpunkt des Anschlusses vom Zustand ihrer Heizungsanlage abhängig und wird auch bei einem grundsätzlichen Interesse oftmals bis zu einer fälligen Erneuerung verschoben. Dieses Hemmnis kann z.T. durch entsprechende Preisgestaltung (geringere Anschlusskosten zum Zeitpunkt der Verlegung des Netzes) überwunden werden.

Der Vertrag zwischen Wärmelieferant und Wärmekunde stellt die Grundlage für ein langjähriges Dienstleistungsverhältnis dar. In ihm werden neben den technischen Größen die wirtschaftlichen Faktoren sowie die organisatorischen und rechtlichen Randbedingungen festgelegt. Auch wenn die Vertragspartner oft einfache Formulierungen bevorzugen, ist die umfassende Regelung der individuellen Sachverhalte dringend anzuraten. Allgemeingültige Musterverträge sind insbesondere bei der Wärmelieferung aus Bioenergieanlagen wenig sinnvoll, da sie leicht veralten und selten die individuellen Gegebenheiten abbilden. Der Bezug auf die AVB Fernwärme („Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“) ermöglicht die Orientierung der rechtlichen Bedingungen an einem gesetzlichen Regelwerk, so dass der eigentliche Vertrag überschaubar gehalten werden kann.

Die Gestaltung des Wärmepreises in Grund- und Arbeitspreis sollte in der Struktur den Wärmeerzeugungskosten angepasst werden, um die Risiken der Einflussfaktoren weitgehend abzudämpfen. Der Grundpreis kann sich dabei an den Kapital- und den Wartungs-/Instandhaltungskosten als den verbrauchsunabhängigen Kosten orientieren. Die Einflussfaktoren sollten auf Indexwerte des Statistischen Bundesamtes als unabhängige, von keinem der Partner beeinflussbare Größen Bezug nehmen.
3N erarbeitet mit Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Versorgungsunternehmen und Betreibern von Bioenergieanlagen Konzepte für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgungen unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Es steht als Vermittler zwischen den Akteuren zur Verfügung oder unterstützt Wärmelieferanten, die Bioenergie einsetzen, mit den folgenden Dienstleistungen:

  • Erarbeitung technisch-wirtschaftlicher Versorgungskonzepte als Entscheidungsgrundlage für Wärmelieferangebote
  • Erarbeitung von Wärmelieferangeboten (inkl. Preismodellen)
  • Entwurf von Wärmelieferungsverträgen
  • Unterstützung bei Ansprechen potentieller Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Kunden

Weitere Informationen zur Wärmenutzung an Biogasanlagen finden Sie in dem Themenbereich Biogas/Wärmenutzung und zum Herunterladen in folgenden Infoblättern: