3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte
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Das 3N-Kompetenzzentrum führt gewerbliche Aufträge mit seiner im Juli 2007 gegründeten 3N Dienstleistungen GmbH aus. Gesellschafter sind der Landkreis Emsland, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und das Land Niedersachsen.Der Schwerpunkt der Tätigkeit der 3N Dienstleistungen GmbH liegt in der Betreuung des Klimacenters Werlte und der Erarbeitung von technischen und wirtschaftlichen Konzepten der Bioenergienutzung.
Das Klimacenter Werlte bietet allen Interessierten neutrale Informationen rund um die Themengebiete: Energieeffizienz, Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, neue Materialien sowie Werkstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe.
Von 1968 bis 2003 war das Kompaniegebäude Teil der „Hümmling-Kaserne“. Nach deren Schließung wurde die Gemeinde Werlte Eigentümer. Im Zuge eines Beschäftigungsprojektes mit gleichzeitiger Qualifizierung für ältere Arbeitslose wurde das Haus innerhalb von zwei Jahren zu einem Vorzeigeobjekt umgebaut.
Lernen Sie modernste Technik für das Heizen mit Holz und die Nutzung regenerativer Energie kennen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken in verschiedenen Leistungsbereichen. m Dachgeschoss sehen und fühlen Sie Beispiele zur Dach-, Wand- und Fußbodendämmung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Hier finden Sie die aktuell im Klimacenter Werlte vertretenen Firmen und deren ausgestellte Produkte.
Die Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben genutzte Biokraftstoffe bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen. Die Europäische Kommission hat hierfür nach umfangreicher Zuarbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Juni 2018 die beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Die Befristung erfolgte, da gemäß EU-Recht ab 2021 keine Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen mehr gefördert werden dürfen.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können für in Traktoren, Arbeitsmaschinen, Motoren und Sonderfahrzeugen verwendete Biokraftstoffe ebenso wie für herkömmliche Dieselkraftstoffe eine Steuervergünstigung beantragen. Diese Ermäßigung, allgemein als Agrardiesel-Rückvergütung bezeichnet, ist in § 57 des Energiesteuergesetzes geregelt. Die Auszahlung der Agrardieselrückvergütung ruhte im 1. Halbjahr 2018. Es galt zunächst noch, ein beihilferechtliches Genehmigungsverfahren für die Steuerentlastung für reine Biokraftstoffe (§ 57 Abs. 5 Nr. 2 Energiesteuergesetz) abzuwarten. Die Europäische Kommission hat die Genehmigung nun bis Ende 2020 erteilt.
Die Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sind nicht nur als Produzent von Rohstoffen für die Biokraftstoffherstellung, sondern auch als Nutzer von Biokraftstoffen gefragt. Sie können Biokraftstoffe als Beimischung und ggf. auch als Reinkraftstoff in ihren Fahrzeugen bzw. Arbeitsmaschinen einsetzen und damit die Treibhausgasbilanz land- und forstwirtschaftlicher Produktionsprozesse deutlich verbessern. Zudem ist Biodiesel weniger wassergefährdend als fossiler Diesel und Pflanzenöl-Kraftstoff als nicht wassergefährdend eingestuft – dies ist relevant, da land- und forstwirtschaftliche Maschinen in umweltsensiblen Bereichen arbeiten. Mit dem verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen kann die Land- und Forstwirtschaft also einen bedeutenden Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Über Möglichkeiten und Vorteile des Einsatzes von Biokraftstoffen informiert die Bran-chenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ (www.biokraftstoffe-tanken.de). Im Fokus stehen dabei Biodiesel, Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoff sowie Biogas als Kraftstoff.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 5. Juli 2018