Am 14. Dezember hat der Bundesrat das Energiesammelgesetz abschließend beraten. Die nun abgeschlossene Gesetzgebung hat wichtige Verbesserungen für die Bioenergie gebracht, die aber aus Sicht der Bioenergieverbände nur erste Schritte gewesen sein können. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, im nächsten Jahr an diese Entwicklungen anzuknüpfen.

Mit der Verabschiedung des Energiesammelgesetzes sind positive Änderungen für die Bioenergie aufgenommen worden: Dazu zählen Fortschritte in der Güllekleinanlagenklasse, die Weiterentwicklung des sogenannten Flexdeckels, Klarstellungen zum Luftreinhaltebonus und die Verteilung des Ausschreibungsvolumens auf zwei Runden pro Jahr. Die Bioenergieverbände haben diese Verbesserungen bereits begrüßt und betonen nochmals, wie wichtig diese Punkte für die Weiterentwicklung der Bioenergienutzung sowie für den Investitions- und Vertrauensschutz bei Bestandsanlagen sind.

Während der Beratungsphase hat die Bioenergie viel Rückenwind von den Abgeordneten aus dem Bundestag und von den Ländern aus dem Bundesrat bekommen. Aus Sicht der Bioenergie waren die verabschiedeten Punkte aber nur ein kleiner Teil des umfassenden Änderungsbedarfs hinsichtlich des EEG. Daran gilt es im kommenden Jahr, auch mit Blick auf das anvisierte Klimaschutzgesetz, gemeinsam anzuknüpfen und entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen.

Die wichtigste Forderung der Bioenergieverbände ist zuallererst die Einführung eines Stabilisierungspfads, der die Ausschreibungsvolumina von 2023 bis 2030 bestimmt, um die Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau zu bewahren und den bestehenden Anlagenpark zu optimieren. Zudem muss das Ausschreibungsdesign u.a. hinsichtlich der Gebotshöchstwerte weiterentwickelt werden. Darüber hinaus fordern die Verbände den Ausbau des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen, insbesondere bei der Güllevergärung, sowie verbesserte Rahmenbedingungen, um die Umstellung auf eine flexible Fahrweise der Anlagen zu intensivieren.

Die Verbände haben im Hinblick auf den weiteren Änderungsbedarf ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, das zahlreiche Maßnahmen umfasst, um die Bioenergie in ihrer Rolle bei der Energiewende und beim Klimaschutz weiter zu stärken. Dafür muss neben den Forderungen zum EEG laut der Bioenergieverbände außerdem auch der Rahmen für die Bioenergie in anderen Bereichen angepasst werden, insbesondere für den Kraftstoff- und für den Wärmesektor.

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 14. Dezember 2018