Die Bundesnetzagentur hat am 10. Juli die zweite Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen für den Gebotstermin 3. September 2018 eröffnet. "Nachdem es in der letzten Runde relativ wenig Wettbewerb um EEG-Zahlungen für Biomasseanlagen gab, hoffen wir in diesem Jahr auf eine höhere Beteiligung", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


Zahlungen nach dem EEG

Seit 2017 werden die Förderhöhen für Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt wettbewerblich ermittelt. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Für diese Runde beträgt das Volumen 225.807 Kilowatt. Es errechnet sich aus einem Wert von 150 Megawatt, von dem die Summe der installierten Leistung der außerhalb der Ausschreibungen geförderten Biomasseanlagen abzuziehen und die nicht bezuschlagte Menge des Vorjahres zu addieren sind.

Ausschreibungsbedingungen

Investoren können bis zum 3. September 2018 ihre Gebote einreichen. Das Höchstgebot beträgt 14,73 Cent/kWh. Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht.

Teilnahmevoraussetzung ist eine behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 13. August 2018.

Besonderheiten für bestehende Biomasseanlagen

Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten dabei den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,73 Cent/kWh.

Die aktuelle Ausschreibung ist veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de.

Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens einschließlich der Besonderheiten für bestehende Biomasseanlagen, findet sich unter www.bundesnetzagentur.de.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 10. Juli 2018