Nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) wird die Vergütung für Bioenergieanlagen wettbewerblich mit einem Ausschreibungsverfahren festgelegt. Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde durch die Bundesnetzagentur erklären die Bioenergieverbände: Die erste Ausschreibungsrunde zeigt, dass die Bioenergiebranche trotz der neuen und schwierigen Rahmenbedingungen die Herausforderung der Ausschreibungsverfahren angenommen hat.


Wie erwartet lag die Menge der bezuschlagten Gebote mit rund 28 Megawatt (MW) unterhalb der ausgeschrieben Menge von rund 122 MW installierter Leistung. Dies geht zum einen auf die relativ niedrigen Gebotshöchstwerte, insbesondere für Neuanlagen, zurück. Zum anderen ist es unter den jetzigen Rahmenbedingungen für Bestandsanlagen, deren Vergütungszeitraum erst Ende 2021 oder später endet, unattraktiv, sich bereits früher an einer Ausschreibung zu beteiligen. Denn solche Anlagen würden im Falle einer Inbetriebnahme nach Ausschreibungszuschlag auf einen Teil ihrer bisherigen und in aller Regel höheren EEG-Vergütung verzichten. Auch besteht noch eine gewisse Zurückhaltung in der Branche gegenüber dem Instrument der Ausschreibungen.

Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass in der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 die Zahl der Gebote steigt. Doch wie die jetzige Ausschreibungsrunde zeigt, besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign. Der wertvolle Beitrag, den Bioenergieanlagen heute für die Stabilität des Energiesystems leisten, wird verloren gehen, wenn die nun gemachten Erfahrungen nicht Eingang in die nächste Ausschreibungsrunde finden.

Interessant ist, dass neben Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe einsetzen, augenscheinlich eine Reihe von Anlagen bezuschlagt wurden, die nachwachsende Rohstoffe einsetzen. Da die durchschnittlichen Vergütungssätze dieser Anlagen bislang deutlich höher lagen, haben wir es hier mit einer signifikanten Kostensenkung gegenüber dem Status Quo zu tun.

Unklar bleibt leider, inwiefern das politische Ziel erreicht wurde, die bestehende Vielfalt der Akteure zu bewahren. In jedem Fall benachteiligt das angewendete Verfahren, Zuschläge allein von der Höhe der Gebote abhängig zu machen, standortangepasste kleinere und mittelständische Anlagen der Land- und Forstwirtschaft. Aus diesem Grund haben die Bioenergieverbände vorgeschlagen, mittels eines Systems von „Korrekturfaktoren“ einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Akteuren, Anlagenkonzepten und Technologien herzustellen. Nach Auffassung der Bioenergieverbände müssen diese Korrekturfaktoren bei der nächsten Bioenergie-Ausschreibung angewandt werden.

Hier finden Sie Vorschläge zur Weiterentwicklung des Ausschreibungsdesigns, mit denen die Zahl der Gebote und damit der Wettbewerb ohne zusätzliche Kosten erhöht und somit eine Kostensenkung erreicht werden könnte.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Holzenergie (FVH) und Fachverband Biogas e.V. vom 18. September 2017