3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte
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Das 3N-Kompetenzzentrum führt gewerbliche Aufträge mit seiner im Juli 2007 gegründeten 3N Dienstleistungen GmbH aus. Gesellschafter sind der Landkreis Emsland, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und das Land Niedersachsen.Der Schwerpunkt der Tätigkeit der 3N Dienstleistungen GmbH liegt in der Betreuung des Klimacenters Werlte und der Erarbeitung von technischen und wirtschaftlichen Konzepten der Bioenergienutzung.
Das Klimacenter Werlte bietet allen Interessierten neutrale Informationen rund um die Themengebiete: Energieeffizienz, Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, neue Materialien sowie Werkstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe.
Von 1968 bis 2003 war das Kompaniegebäude Teil der „Hümmling-Kaserne“. Nach deren Schließung wurde die Gemeinde Werlte Eigentümer. Im Zuge eines Beschäftigungsprojektes mit gleichzeitiger Qualifizierung für ältere Arbeitslose wurde das Haus innerhalb von zwei Jahren zu einem Vorzeigeobjekt umgebaut.
Lernen Sie modernste Technik für das Heizen mit Holz und die Nutzung regenerativer Energie kennen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken in verschiedenen Leistungsbereichen. m Dachgeschoss sehen und fühlen Sie Beispiele zur Dach-, Wand- und Fußbodendämmung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Hier finden Sie die aktuell im Klimacenter Werlte vertretenen Firmen und deren ausgestellte Produkte.
Im Zeitraum von 1985 bis 1994 errichtete Kaminöfen sowie weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe unterliegenden den sogenannten Übergangsregeln der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (§ 26, Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)). Ab Januar 2021 dürfen sie nur weiterbetrieben werden, sofern sie die strengeren Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen. Alte Kaminöfen dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie strenge Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen.© FNR/Dr. Hansen
Für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, also u. a. Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkamine, die vor dem 31.12.1994 errichtet wurden, gelten seit 1. Januar folgenden Grenzwerte für Schadstoffe im Rauchgas:
Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder durch die Messung eines Schornsteinfegers nachgewiesen werden. Sofern dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen außer Betrieb zu nehmen bzw. auszutauschen. In Einzelfällen mag auch die Nachrüstung eines Feinstaubabscheiders sinnvoll sein.
Auch für die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichteten Öfen, die die Emissionsanforderungen nicht erfüllen, steht der Austauschtermin bereits fest. Sie müssen ab dem 31. Dezember 2024 die strengeren Emissionswerte einhalten oder ausgetauscht bzw. stillgelegt werden.
Aktuelle Ofen- und Kesselmodelle weisen gegenüber veralteten Modellen deutlich höhere Wirkungsgrade und wesentlich geringere Schadstoffemissionen auf. Die Anschaffung einer modernen Holzheizung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz. Mit einem deutlich niedrigeren Holzverbrauch sind moderne Öfen zudem auch wirtschaftlich vorteilhaft.
Die Modellvielfalt ist groß und Einzelraumfeuerstätten haben sehr unterschiedliche Komforteigenschaften. Achten Sie beim Ofenkauf auf hohe Wirkungsgrade und niedrige Luftschadstoffwerte. Lassen Sie sich durch Schornsteinfeger und Fachleute im Kaminstudio bzw. beim Ofenbauerhandwerk fachkompetent beraten. Informationen zum Heizen mit Holz bieten Ihnen die FNR hier.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 25. Januar 2021