Am 18. April wurden die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Bioenergie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekanntgegeben und dabei ist wieder dringender Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen deutlich geworden: Die Bioenergieverbände appellieren an die Bundesregierung die Gebotshöchstwerte anzuheben und kurzfristig administrative Hemmnisse im Ausschreibungsverfahren abzustellen. Nur so kann eine größere Beteiligung an den Ausschreibungen und eine bessere Nutzung des Bioenergie-Potenzials erreicht werden. Die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz werden nur eingehalten, wenn auch konsequent ein sinnvoller Rahmen für eine verlässliche und nachhaltige Versorgung mit Erneuerbare Energie geschaffen wird.

Ausschreibungsdesign für Bieter weiterhin wirtschaftlich nicht sinnvoll

Die Ausschreibungsergebnisse, die von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden, bestätigen den Trend der letzten beiden Vergaberunden. Die Beteiligung der Bioenergiebranche bleibt relativ gering. Mit aktuell 19 erfolgreichen Geboten – zwei davon aus Niedersachsen – (2018: 79) in einem Umfang von knapp 25,5 Megawatt (2018: 77 MW) zeigt die Branche zwar, dass trotz klar verbesserungswürdiger Rahmenbedingungen zukunftsfähige Anlagenkonzepte zur Verfügung stehen. Jedoch spricht das abermalige Nicht-Ausschöpfen des ausgeschriebenen Volumens von rund 133 MW installierter Leistung dafür, dass bessere wirtschaftliche Anreize für eine breitere Teilnahme an den Ausschreibungen dringend erforderlich sind. Zusätzlich war es für Projektierer schwierig, am Ausschreibungstermin teilzunehmen, der kurzfristig durch die Änderungen im Energiesammelgesetz etabliert wurde.

Änderungen an Gebotshöchstwerten und Inbetriebnahmezeitraum notwendig

Für die Bioenergieverbände hat bei den Ausschreibungsbedingungen eine Erhöhung der Gebotshöchstwerte sowohl für Neuanlagen als auch Bestandsanlagen höchste Priorität. Angemessene Höchstwerte ermöglichen mehr Betreibern von Bioenergieanlagen in verschiedenen Kategorien und Größen, rentabel zu wirtschaften. Neben der Erhöhung der Gebotshöchstwerte sind auch einige rein administrative Änderungen von äußerster Wichtigkeit: Dies umfasst insbesondere eine Verlängerung des Inbetriebnahme­zeit­raumes ab Auktionsende. Besonders für größere Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reicht der derzeitige Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen. Für Bestandsanlagen wiederum ergibt die Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme keinen Sinn. Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen – gestrichen werden. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine Anschlussvergütung ersteigern. Nur durch diese Änderungen kann verhindert werden, dass der heute vorhandene Bioenergieanlagenpark zur verlässlichen Bereitstellung von Wärme und Strom ab 2021 abgeschaltet wird.

Zusätzliche Vorschläge der Bioenergieverbände zum EEG

Die Bundesregierung muss schnellstens dafür Sorge tragen, dass der Beitrag der Bioenergie mit ihrer stabilisierenden Rolle im Energiesystem weiterhin genutzt wird und auch künftig flexibel einsetzbar den anderen fluktuierenden Erneuerbaren Energien zur Seite steht. Dazu müssen am EEG eine Reihe von Änderungen vorgenommen werden. Die Bioenergieverbände haben dazu aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V., des Deutschen Bauernverbands e.V. (DBV), des Fachverbands Biogas e.V. (FvB) und des Fachverbands Holzenergie (FVH) vom 18. April 2019