Der Fachverband Biogas e.V. hat seine Stellungnahmen anlässlich des Entwurfs des Europäischen Rates und der Fachausschüsse über die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) veröffentlicht. Bereits seit Ende letzten Jahres laufen in Brüssel die Beratungen zu dieser EU Richtlinie, die voraussichtlich ab 2021 gültig sein wird. Die RED benennt Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien und regelt grundlegende Fragen, beispielsweise die Ziele für Erneuerbare Energien oder die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse.

Ein zentrales Thema für die Biogasbranche ist die geplante Ausweitung von Nachhaltigkeitsanforderungen auch auf die stationäre Biogasnutzung. Die geplanten hohen Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung von 70 % für Biogas als Kraftstoff und 80 % (ab 2026 85 %) für Biogas in der Strom- und Wärmeproduktion stellen eine besondere Herausforderung für die Branche dar. „Wir wollen als Branche unter Beweis stellen, dass wir das Klima in besonderer Weise schützen – daher begrüßen wir auch einheitliche Nachhaltigkeitsanforderungen“, stellt da Costa Gomez klar; „aber die Regelungen müssen so ausgestaltet werden, dass auch kleine Betriebe dem hohen administrativen Aufwand zum Nachweis der individuellen Treibhausgaseinsparungen Herr werden können. Wir fordern daher Standardwerte für die in Deutschland gängigen unterschiedlichen Substrate.“

Positiv bewertet der Fachverband, dass die EU endlich den besonderen Wert der Vergärung von Wirtschaftsdünger anerkennt: Biogasanlagen, die Gülle als Substrate einsetzen, sollen sich künftig für diese Klimadienstleistung besonders hohe Gutschriften in ihrer Treibhausgas Bilanz anrechnen lassen können.

Die Richtlinie sieht weiterhin Ausnahmen von den Nachhaltigkeitsanforderungen für Anlagen unter 500 Kilowatt installierter elektrischer Leistung vor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierung der Anlagen und der damit einhergehenden Steigerung der installierten Leistung fordert der Fachverband als Einheit für die Ausnahmen jedoch nicht die installierte, sondern die Bemessungsleistung. So würden die Biogasanlagen, die in eine verlässliche Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren, nicht auch noch dafür bestraft.

Begrüßenswert ist die Einführung einer Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, unter die auch Biogas aus Gülle und Bioabfall fällt. Diese soll von 0,5 % in 2021 auf 3,6 % in 2030 steigen und dafür sorgen, dass der deutsche Treibstoffmix kontinuierlich klimafreundlicher wird. Allerdings plädiert der Verband für eine ambitioniertere Quote und spricht sich zudem klar für den Erhalt des Anteils von 7 % der Biokraftstoffe aus Energie- und Futterpflanzen aus, die nach dem aktuellen Entwurf auf 3,8 % abgesenkt werden soll. „Um die Dekarbonisierung zu erreichen, die wir mit dem Pariser Abkommen vereinbart haben, müssen schnellstmöglich so viele fossile Kraftstoffe wie möglich ersetzt werden“, erklärt da Costa Gomez. „Biokraftstoffe sowohl aus Energiepflanzen als auch aus Rest-und Abfallstoffen sind daher unverzichtbarer Bestandteil des Kraftstoffmixes – und das nicht nur im Individual-, sondern auch beim Schwerlastverkehr, in Schiffen und Flugzeugen“, erläutert da Costa Gomez die Perspektiven der Biokraftstoffe.

Die Stellungnahme wie auch die Kurzstellungnahme finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes Biogas.

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 26. Juli 2017