BMEL fördert Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen aus der Tierhaltung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat jetzt eine Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht. Ziel ist die Unterstützung von Biogasanlagenbetreibern bei Investitionen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, insbesondere von emissionsmindernden Biogas-Technologien. Mit der Förderung will die Bundesregierung den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich erhöhen, um klimarelevante Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt. Anträge können ab sofort unter www.wirtschaftsduenger.fnr.de gestellt werden.

Güllekleinanlage
Güllekleinanlage© bwe Energiesysteme GmbH & Co. KG

Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche, gewerbliche oder kommunale Unternehmen und sieht Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor. Dazu gehören Maschinen, Geräte, Anlagen und bauliche Einrichtungen, die der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen dienen und so zur Reduzierung von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen beitragen. Die energetische Nutzung dieser Substrate soll gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien leisten.

Gefördert werden z. B. die Abdeckungen von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen, spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen oder investitionsbegleitende Maßnahmen. Die nicht rückzahlbare Zuwendung bedingt eine (ebenfalls förderfähige) unabhängige sachkundige Begleitung.

Die Förderung ist auf 200.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt. Dabei ist die Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße: Klein- und Kleinstunternehmen können bis zu 40 %, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und Großunternehmen bis zu 10 % der förderfähigen Investitionssumme erhalten. Bei erheblicher Steigerung des Wirtschaftsdüngeranteils nach den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderung um weitere 10 Prozentpunkte erhöht werden. Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern beträgt die Förderhöhe unabhängig von der Unternehmensgröße 40 % der Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Antragssystem easy-Online. Investitionen für bauliche Maßnahmen können bis zum 31.12.2023 und für alle anderen Maßnahmen bis zum 30.6.2024 bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) beantragt werden. Ausführliche Informationen und einen Zugang zum Antragsportal finden Sie auf www.wirtschaftsduenger.fnr.de.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 1. Februar 2022