3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte
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Das 3N-Kompetenzzentrum führt gewerbliche Aufträge mit seiner im Juli 2007 gegründeten 3N Dienstleistungen GmbH aus. Gesellschafter sind der Landkreis Emsland, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und das Land Niedersachsen.Der Schwerpunkt der Tätigkeit der 3N Dienstleistungen GmbH liegt in der Betreuung des Klimacenters Werlte und der Erarbeitung von technischen und wirtschaftlichen Konzepten der Bioenergienutzung.
Das Klimacenter Werlte bietet allen Interessierten neutrale Informationen rund um die Themengebiete: Energieeffizienz, Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, neue Materialien sowie Werkstoffe auf Basis natürlicher Rohstoffe.
Von 1968 bis 2003 war das Kompaniegebäude Teil der „Hümmling-Kaserne“. Nach deren Schließung wurde die Gemeinde Werlte Eigentümer. Im Zuge eines Beschäftigungsprojektes mit gleichzeitiger Qualifizierung für ältere Arbeitslose wurde das Haus innerhalb von zwei Jahren zu einem Vorzeigeobjekt umgebaut.
Lernen Sie modernste Technik für das Heizen mit Holz und die Nutzung regenerativer Energie kennen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken in verschiedenen Leistungsbereichen. m Dachgeschoss sehen und fühlen Sie Beispiele zur Dach-, Wand- und Fußbodendämmung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Hier finden Sie die aktuell im Klimacenter Werlte vertretenen Firmen und deren ausgestellte Produkte.
Obwohl die installierte elektrische Leistung des deutschen Biogasanlagenparks im vergangenen Jahr erstmals die Marke von 5.000 Megawatt erreicht hat, sieht die Prognose für 2020 nicht gut aus. In seinen heute veröffentlichten Branchenzahlen geht der Fachverband Biogas e.V. von einem Rückbau im Anlagenbestand aus und damit auch von einer Reduzierung der aus Biogas erzeugten Strommenge.
„Die Biogasbranche steht aktuell für eine verlässliche und speicherbare regenerative Energieversorgung zur Verfügung“, sagte der Präsident des Fachverbandes Biogas, Horst Seide, bei der Vorstellung der Biogas-Branchenzahlen im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz am 23. Juli. „Aber wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass ab jetzt der faktische Rückbau der Biogasanlagen-Kapazität beginnt.“
33,33 Terawattstunden (TWh) klimafreundlichen Strom haben die gut 9.500 deutschen Biogasanlagen 2019 erzeugt, was den Bedarf von über 9,5 Millionen Haushalten deckt, und zusätzlich knapp 13 TWh Wärme bereit gestellt. Das entspricht einem Viertel der deutschen Stromerzeugung aus regenerativen Quellen. Biogas ist damit die wesentliche speicherbare Ergänzung zu volatilem Strom aus Wind und Sonne.
Für das laufende Jahr zeigen die Branchenzahlen allerdings eine negative Tendenz. Standen 2019 den knapp 100 Neuanlagen nur 15 Stilllegungen gegenüber erwartet der Fachverband Biogas für 2020 erstmals seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen signifikanten Rückgang im Anlagenbestand und auch in der Strom- und Wärmebereitstellung. Bei etwa gleichbleibender Zahl an Neuanlagen wird es 2020 voraussichtlich 250 Stilllegungen geben, was einem Netto-Rückbau von über 160 Anlagen entspricht. Die arbeitsrelevante Leistung sinkt dadurch von 3.810 auf 3.794 MW und damit auch die Stromproduktion. Darüber hinaus deutet sich ein sinkender Zubau flexibler Leistung an.
„Wir stehen mit der Biogasnutzung in Deutschland an einem Kipppunkt“, warnte deshalb auch Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). In den nächsten Jahren werden viele Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom nach 20 Jahren aus dem EEG fallen. „Das sind funktionstüchtige Anlagen, in denen viel Know-how und technische Innovationen von zwei Jahrzehnten stecken“, ergänzte Peter. „Wir brauchen für neue, aber auch für alte, noch funktionstüchtige Anlagen, für die es ab 2021 keine EEG-Vergütung mehr gibt, einen fairen Marktzugang. Denn sie sind nicht nur energiewirtschaftlich relevant, sondern gerade auch für den Klimaschutz. Hier muss die Bundesregierung Perspektiven schaffen, um Klimaziele und die Ausbauziele für Erneuerbaren Energien zu erreichen.“ Aktuell vermeiden Biogasanlagen pro Jahr über 20 Millionen Tonnen CO2 – und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Treibhausgasminderung in der Landwirtschaft.
Darüber hinaus verwies Horst Seide auf die zahlreichen Wärmekonzepte, die an den Biogasanlagen hängen. Ganze Ortschaften werden mit Biogaswärme beheizt, Schulen, Bäder, Turnhallen. Wenn die Biogasanlage nicht weiter mache bestehe die Gefahr, dass die Biogaswärme durch fossile Energie ersetzt werde, sagte der Präsident des Fachverbandes Biogas.Die Gründe für die Stilllegung von Biogasanlagen sind vielfältig: fehlende Perspektive, ständig steigende technische Anforderungen und Auflagen sowie mangelnde Wertschätzung.
Durch diesen sich abzeichnenden Rückgang bei den Bestandsanlagen ergeben sich auch weitreichende Konsequenzen bei den im Service und im Anlagenbau tätigen Biogasunternehmen. Deren Hauptbetätigungsfelder verlagern sich zunehmend ins Ausland, z.B. nach Frankreich, wo aktuell neue ambitionierte Ausbauziele für Biogas und Biomethan gesetzt wurden. „Wenn jetzt keine politischen Entscheidungen getroffen werden, wird sich der Arbeitsplatzverlust und die Abwanderung von Know-how aus der Branche fortsetzen und dann auch nicht mehr zurückdrehen lassen“, warnte Seide.
Deshalb fordert der Fachverband Biogas schnellstmöglich eine Stabilisierung und Weiterentwicklung des Anlagenbestandes über die Anpassung der Ausschreibungsvolumina und der Ausschreibungsverfahren, außerdem eine Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärungsanlagen sowie die Abschaffung des Flex-Deckels im EEG.
„Die Bundesregierung muss mit der in diesem Herbst geplanten EEG-Novelle eine klare Entscheidung für eine verlässliche, erneuerbare Energieversorgung und einen starke inländische Biogasindustrie treffen“, resümierte der Verbandspräsident.
Branchenzahlen auf der Website des Fachverbandes Biogas
Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 23. Juli 2020