Neue Hausanschlüsse an bestehenden Wärmenetzen, in die mindestens 25 % erneuerbare Wärme eingespeist wird, erhalten aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ seit Januar 2021 eine sehr attraktive Förderung. Vor allem in Bioenergiedörfern, aber auch in Städten bzw. Stadteilen mit Nah- bzw. Fernwärmenetzen, die Anlieger ganz oder überwiegend mit Wärme aus erneuerbaren Energien versorgen, bietet sich nun die Gelegenheit, bislang noch nicht angeschlossene Häuser ans Netz zu nehmen.

Ein Anschluss für weitere Gebäude an das Nahwärmenetz wird im Bundesprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert
Ein Anschluss für weitere Gebäude an das Nahwärmenetz wird im Bundesprogramm für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) gefördert© FNR/Stelter

Bisher mussten Anlieger in Bioenergiedörfern, denen beim Aufbau eines Wärmenetzes im Ort ein Nahwärmeanschluss noch nicht gelegen kam, bei späterem Interesse oft lange warten, bis ihnen der Anschluss ermöglicht wurde. Erst wenn der Wärmenetzbetreiber, wie z. B. eine Bürgerenergie- oder Biowärmegenossenschaft, eine förderfähige Netzerweiterung plante, konnten dabei auch ergänzte Hausanschlüsse am bestehenden Wärmenetz eine Förderung bekommen.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme“ (BEG-EM) wird jetzt auch der Anschluss an ein Wärmenetz als Einzelmaßnahme gefördert. Die Förderquote für die Errichtung eines Hausanschlusses beträgt:

  • 30 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 25 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • 35 Prozent, wenn das Wärmenetz mindestens zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird,
  • zusätzlich 10 % Bonus, wenn dabei gleichzeitig eine Ölheizung ersetzt wird, sowie
  • zuzüglich 5 % Bonus, sofern eine energetische Sanierungsmaßnahme als Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans erfolgt.

In vielen Bioenergiedörfern bietet sich damit eine äußerst günstige Gelegenheit, weitere Bürger in die Wärmegenossenschaften aufzunehmen und die vorhandenen Wärmenetze zu verdichten. Gleichermaßen verbessern sich die Chancen von Energieversorgern, Stadtwerken und Contracting-Firmen, die z. B. mit Wärme aus Biogas-Satelliten- bzw. Biomethan-BHKW oder Holzheizwerken und Biomasseheizkraftwerken vertreiben, weitere Kunden für die erneuerbare Nah- und Fernwärmeversorgung zu gewinnen.

Weitergehende Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) sowie zu den technischen Mindestanforderungen gibt die Bundeanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: www.bafa.de

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 02. Januar 2021