Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe veröffentlicht. Der Aufruf wirbt innovative Ideen für die aquatische Produktion von Spezialchemikalien, Kosmetikrohstoffen, Nahrungs- und Futterergänzungsmitteln mittels Algen und Cyanobakterien ein. Die Produktionsanlagen sollen möglichst mit bestehenden Biomasse- oder sonstigen Erneuerbare-Energien-Anlagen im ländlichen Raum gekoppelt werden. Der Aufruf ist bis zum 30.9.2018 befristet.

Bioreaktor aus Folie, gefüllt mit Mikroalgen-Suspension
Bioreaktor aus Folie, gefüllt mit Mikroalgen-Suspension

Algen wie Chlorella oder Spirulina und Cyanobakterien, umgangssprachlich als Blaualgen bezeichnet, können Wertstoffe wie zum Beispiel Pigmente, Fettsäuren oder Vitamine erzeugen, die auch für die Industrie interessant sind. Angesichts der steigenden Nachfrage nach diesen Stoffen und der zum Teil sehr hohen Produktivität der Algen bzw. Bakterien scheint die Nutzung dieser Organismen in aquatischen Systemen aussichtsreich. Könnte man die Produktionssysteme zudem sinnvoll mit klassischen landwirtschaftlichen Anlagen wie Biogas- und Ethanolanlagen oder mit Solar- und Windkraftanlagen koppeln, wären damit gleich drei Vorteile verbunden: Eine höhere Wertschöpfung der Anlagen, ein Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums und zur biobasierten Wirtschaft.

Entsprechende Konzepte wirbt das BMEL nun im Rahmen des Aufrufs „Innovative aquatische Wertschöpfungsketten“ ein. Förderfähig ist die einfache Kopplung innovativer Algenreaktoren mit bestehenden Anlagen bis hin zu Bioraffinerie-Ansätzen. Grundlagenforschung und kommerzielle Anlagen fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Aufrufs, vorkommerzielle Pilotanlagen sind hingegen förderbar. Die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den Projekten ist ausdrücklich erwünscht. Generell sollten die angestrebten Produkte einen hohen Nutzen bzw. Marktwert aufweisen. Bei bereits markteingeführten Produkten muss eine deutliche Verbesserung des Standes der Technik nachgewiesen werden.

Den vollständigen Aufruf finden Sie auf der Homepage der FNR unter Projektförderung bzw. hier.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 1. Juni 2018