Im der Bundesförderung Effiziente Gebäude / Einzelmaßnahmen (BEG EM) können seit dem 21.07. wieder Anträge gestellt werden. Die Bestimmungen haben sich leicht verändert und ergänzen das Gebäudemodernisierungsgesetz als Nachfolgerin des Gebäudeenergiegesetzes.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine wesentliche Änderung der Bundesförderung Effiziente Gebäude veröffentlicht. Die geförderten Technologien und die technischen Anforderungen sind ebenso wie die Fördersätze nahezu unverändert. Heizkessel, die mit fossilen Energieträgern befeuert werden, bleiben auch bei Einsatz von biogenen Brennstoffen ohne Unterstützung.
Neuerungen gibt es in den folgenden Punkten:
- Die förderfähigen Ausgaben sinken. Die anrechenbaren förderfähigen Ausgaben der Heizungsförderung bei Einfamilienhäusern sinken mit Beginn der neuen Förderung von 30.000 auf 28.000 € und werden dann schrittweise alle sechs Monate um 750 € gesenkt. Ende 2030 liegen die förderfähigen Ausgaben dann bei 22.000 €. Die Werte für Mehrfamilienhäuser bleiben unverändert von der Zahl der Wohneinheiten abhängig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt. Der Bonus beträgt 16% statt bislang 20%. Er wird alle sechs Monate um 4%-Punkte abgesenkt, bis er ab Mitte 2028 entfällt.
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt. Der bisher einstufige Einkommensbonus wird nun in drei Stufen gestaffelt: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis zu 30.000 € erhöht sich der Bonus auf 40% (bislang 30%). Für Einkommen von 30.000 - 40.000 € zvE bleibt der Bonus bei 30%. Für Einkommen von 40.000 - 50.000 € zvE werden 10% Einkommensbonus gewährt.
- Neuer Bonus für Wärmepumpen made in europe. Ab dem 1. Quartal 2027 wird erstmals ein Bonus für Wärmepumpen eingeführt, die ihren Ursprung in Europa (EU plus assoziierte Märkte) haben. Der Bonus soll Wertschöpfung, Beschäftigung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa sichern und unterstützen. Details dazu werden im 2. Halbjahr 2026 bekannt gegeben. Der Höchstfördersatz für Wärmepumpen, die nicht in Europa produziert sind, reduziert sich um diesen Bonus.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt. Es entfällt auch der bisher geltende Bonus für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden.
- Der Emissionsminderungsbonus für Holzkessel entfällt. Der bisher geltende Bonus für besonders geringe Staubemissionen von 2,5 mg/m³ entfällt. Er gilt ab Oktober 2027 als Fördervoraussetzung.
Anträge zur Heizungsförderung sind bei der KfW zu stellen. Darüber hinaus betreffen die Änderungen der BEG auch die Gebäudesanierung und sind den Veröffentlichungen des BMWE zu entnehmen.