Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen deutlich effizienter. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder stillgelegt werden. Für ältere An-lagen gilt diese Vorgabe schon länger. Je nach Luftqualität können Gemein-den und Kommunen auch ein generelles Betriebsverbot für Feuerstätten aussprechen. „Wer über einer Neuanschaffung nachdenkt, sollte auf eine gute Energieeffizienz achten“, sagt Ulrike Kupka, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienz-klasse A+, die effizientesten Pelletöfen sogar A++.


Tipps, wie die Feinstaubemission reduziert werden kann:

  • nur unbehandeltes Brennholz verwenden
  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
  • geeigneten Anzünder verwenden
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
  • Wird Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet, eignen sich Holzpellets am besten – sie erzeugen erheblich weniger Feinstaubemissionen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. vom 14. Oktober 2020