Zu der am 21.05. vom Deutschen Bundestag beschlossenen Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor erklärt Stephan Arens, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE): „Der Bundestag hat für einen deutlichen und vor allem gleichmäßigeren Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 gestimmt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet nicht nur mehr Klimaschutz im Verkehr, sondern auch Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten. Damit wird die Klimaschutzleistung von nachhaltigen Biokraftstoffen gesichert und anerkannt, die allein im Jahr 2020 ca. 12 Mio. t CO2 betragen hat. Dies war mit Abstand der größte Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrssektor.“

Die Treibhausgasminderungsquote wird von derzeit 6% in jährlichen Schritten auf 25% im Jahr 2030 angehoben. „Der ambitionierte Quotenanstieg trägt der sich stetig erweiternden Palette der Erfüllungsoptionen für den Klimaschutz im Verkehr Rechnung. Angesichts des Zeitdrucks beim Klimaschutz müssen alle Potenziale zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen im Fahrzeugbestand technologieoffen genutzt werden – mit Biokraftstoffen in Kombination mit steigenden Anteilen synthetischer Kraftstoffe. Die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass bei einer sehr dynamischen Entwicklung der E-Mobilität die THG-Quote automatisch und schnellstmöglich angepasst werden soll, ist im Sinne des Klimaschutzes nur konsequent und sachgerecht“, so Arens weiter.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, ergänzt: „Dieser beherzte Vorstoß der zuständigen Abgeordneten reicht aber noch nicht aus, um die Ziele des neuen Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Wir können und müssen noch deutlich mehr leisten, um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren und sollten daher alle nachhaltigen, klimafreundlichen Erfüllungsoptionen bestmöglich mobilisieren. Dies gilt auch für Wasserstoff auf Basis von Biomasse. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Umweltausschuss auch diesen für anrechnungsfähig auf den Straßenverkehr erklärt hat. Es bleibt indes unverständlich, warum der Einsatz in Raffinerien nicht anrechenbar sein soll.“

Für den BBE begrüßt Arens, dass die Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung ab 2026 nicht mehr erlaubt sein soll, „wenngleich für die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr und die Erfüllung des Klimaziels im Verkehrsbereich ein früherer Zeitpunkt wünschenswert gewesen wäre.“ 

Grundsätzlich zieht Arens ein positives Fazit der Neuregelung: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz unterstreicht der Beschluss des Deutschen Bundestages die Bedeutung nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe für Klimaschutz und Wertschöpfung.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V.  vom 21. Mai 2021