Biokraftstoffe sind bisher die einzige in größerem Maße wirksame Option zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. 3,3 Millionen Tonnen Biokraftstoffe wurden im Jahr 2016 in Deutschland in Verkehr gebracht, mit denen 7,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) vermieden werden konnten.

Treibhausgaseinsparung verschiedener Biokraftstoffe
Treibhausgaseinsparung verschiedener Biokraftstoffe

Neben Abfällen und Reststoffen zählten Raps, Weizen und Mais sowie Palmöl zu den wichtigsten Rohstoffen für die Biokraftstoffherstellung. Am bedeutendsten ist nach wie vor Biodiesel (FAME) mit einem Anteil von rund 66 Prozent. Bioethanol war im Jahr 2016 mit 27 Prozent der zweitwichtigste Biokraftstoff, hydrierte Pflanzenöle (HVO) nehmen mit sechs Prozent Marktanteil den 3. Platz ein. Darüber hinaus kommen auch Biomethan und Pflanzenöl als Biokraftstoff zum Einsatz.

Biokraftstoffe müssen eine Mindest-Treibhausgaseinsparung im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen (Vergleichswert: 83,8 g CO2,Äq / MJ) nachweisen. Diese beträgt ab 1. Januar 2018 für neu in Betrieb genommene Biokraftstoffanlagen 60 %. Anlagen, die bis Oktober 2015 in Betrieb gegangen sind, müssen wenigstens 50 % an Einsparungen nachweisen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellt im Ergebnis der Auswertung von in die Nabisy-Datenbank eingestellten Nachhaltigkeitsnachweisen für Biokraftstoffe heraus, dass Biodiesel, Bioethanol und Biomethan diese Anforderungen ohne weiteres zu erfüllen vermögen. Als gewichtetes Mittel der Treibhausgas-Minderung durch Biokraftstoffe, für die 2016 eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote oder eine Steuerentlastung beantragt wurde, weist die BLE für Bioethanol rd. 75 % THG-Minderung und für Biodiesel rd. 79 % THG-Minderung aus. Für Biomethan wird mit den Nachhaltigkeitsnachweisen sogar eine THG-Minderung gegenüber fossilen Kraftstoffen von über 90 % belegt (vgl. Abbildung Treibhausgas-Einsparung von Biokraftstoffen).

Der Evaluations- und Erfahrungsbericht 2016 zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung steht auf www.ble.de zum Herunterladen bereit.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 13. November 2017