Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ausschreibungsergebnisse des regulären Biomassesegments zum Gebotstermin 1. Oktober 2023 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Die Biomasseausschreibung war dabei erneut deutlich überzeichnet. Tatsächlich war es die Ausschreibungsrunde mit den meisten Gebotseingängen, die jemals eingereicht wurden: Auf das ausgeschriebene Volumen von 288 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 910 MW eingereicht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

Image 1

„Dass die zweite reguläre Biomasseausschreibung in 2023 überzeichnet sein wird, war abzusehen und wurde von uns im Verlauf des Jahres mehrfach prognostiziert. Doch eine derartige, mehr als dreifache Überzeichnung ist dann doch ein echter Schock und sollte als klares Signal der Branche an die Politik verstanden werden. Es wird nun mehr als deutlich: die aktuellen Rahmenbedingungen für Biomasse im EEG 2023 führen in eine Sackgasse und setzt dutzende Terrawattstunden Strom und Wärme aus Biomasse sowie die Zukunft zahlreicher Biomasseanlagen leichtfertig aufs Spiel. Denn hunderte von Bestandsanlagen, die auf Basis dieser Ausschreibung einen zweiten Betriebszeitraum von 10 weiteren Jahren anstrebten, stehen weiter ohne Anschlussperspektive dar.

Nicht nur angesichts der offenen Zukunft der Kraftwerkstrategie des Bundes ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen für Bioenergieanlagen so zu gestalten, dass diese weiterhin Versorgungssicherheit in den Sektoren Strom und Wärme gewährleisten. Es ist schier nicht vermittelbar, dass anscheinend in Kauf genommen wird, dass Versorgungssicherheit vornehmlich fossil erfolgen soll, zumal Bioenergieanlagen Strom bedarfsgerecht produzieren können.

Folglich muss als aller erstes das Ausschreibungsvolumen nach oben angepasst und eben nicht wie im EEG 2023 geplant, über die kommenden Jahre noch weiter verringert werden. Die wettbewerbsverzerrende Südquote, die zum Abbau gesicherter Leistung in allen anderen Regionen Deutschlands beiträgt, wie auch die endogene Mengensteuerung, die zu unnötiger Investitionsunsicherheit führt, sind ebenfalls unverzüglich abzuschaffen.

Die allermeisten Anlagen werden zudem mit den konkurrenzbedingt viel zu niedrigen Zuschlagswerten keinen langfristigen, wirtschaftlichen Anlagenbetrieb aufrecht erhalten können! So wurde in der Oktober-Runde nur ein durchschnittlicher Zuschlagswert von 18,28 ct/kWh erreicht; in der Vorrunde lag dieser noch bei 18,92 ct/kWh. Viele Betriebe werden auf kurz oder lang ernsthaft eine Stilllegung in Betracht ziehen müssen. Bereits Anfang des Jahres unterstrichen zahlreichen Berechnungen, unter anderem des Deutschen Biomasseforschungszentrums, dass die Investitions- und Betriebskosten von Bioenergieanlagen im Zuge des Ukraine Konflikts deutlich gestiegen sind. Auch die BNetzA, welche infolgedessen im Rahmen seiner Möglichkeiten die Gebotshöchstwerte um 10 Prozent anhob, unterstrich die Notwendigkeit einer deutlich höheren Anhebung.

Schließlich zeigen die Ausschreibungsergebnisse in der Gesamtbetrachtung mit den bereits vorliegenden Ausschreibungen zu Biomethan, dass die mit dem Osterpaket 2022 vorgenommene Neuausrichtung der EEG-Vergütung für Biomasse weg von flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung in keinster Weise von den Branchenakteuren angenommen wird. Die Biomethan-Ausschreibung fand keinen einzigen Bieter, während die Biomasseausschreibung dreifach überzeichnet ist. Die Neuausrichtung ist also nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv – die neue Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehlt damit schlicht ihr Ziel und sollte rückgängig gemacht werden.“

Diese und weitere Vorschläge zur Anpassung des EEG 2023 finden Sie unter anderem in auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Quelle: Bundesverband Bioenergie e.V.  vom 6. Dezember 2023