Heute hat die Europäische Kommission in letzter Sekunde die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 25.02.2025 beihilferechtlich genehmigt. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) weisen trotz großer Erleichterung auf dringend nötige Nachbesserungen hin und fordern eine Übergangslösung für jene Anlagen, die in der Kürze der Zeit nicht mehr von den Änderungen profitieren können.
„Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket und damit wichtige Änderungen am EEG von Seiten der EU beihilferechtlich genehmigt worden. So wurde für Hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt,“ betont Sandra Rostek, Leiterin des HBB.
Im Biomassepaket wurde Anfang des Jahres eilig unter Beteiligung der Grünen, der SPD sowie der CDU/CSU regierungsübergreifend ein Kompromiss verhandelt, der unter anderem ein höheres Ausschreibungsvolumen von 1.300 Megawatt in 2025 sowie einen höheren Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vorsieht. Laut BNetzA kann nun in der kommenden Oktoberausschreibung auf ein Volumen von 813 MW geboten werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt.
„Der Weg ist nun bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas. Diese Kraftwerke können zukünftig nicht nur zur Versorgungssicherheit im Stromsektor beitragen, sie unterstützen außerdem die klimafreundliche Wärmeversorgung im ländlichen Raum und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende“, so Rostek.
Nichtsdestotrotz weisen die Verbände im HBB auf wesentlichen Überarbeitungsbedarf am Paket hin. „In der kurzen Verhandlungszeit Anfang des Jahres konnten verständlicherweise nicht alle Aspekte ausgewogen bewertet werden,“ gibt Rostek zu bedenken. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse perspektivisch in einem zweiten Biomassepaket die bisherige Systematik auf ein Strommengenmodell umgestellt werden. Weiterhin wäre eine langfristige Kontinuität beim zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen unerlässlich für das Anschieben neuer Projekte und zur Bereitstellung von flexiblen Kapazitäten. Besserung müsse zudem beim Netzanschluss eintreten. Sehr häufig käme es zu Verzögerungen in der Projektierung, da investitionswilligen Betreibern ein Netzanschluss verweigert wird.
„Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gingen und nun an das Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode kommen, sind bei der Ausarbeitung des Biomassepakets allerdings vollkommen übersehen worden – eben jene Anlagen, für die man eigentlich mit der kurzfristigen Änderung des EEG noch etwas tun wollte. Ohne eine entsprechende Übergangsregelung werden viele dieser Anlagen keine Chance haben, die Anforderungen des neuen EEG rechtzeitig zu erfüllen“, so Rostek. Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher eine de-minimis-kompatible, schnelle Überbrückungshilfe. Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte die Beihilfe ohne Gesetzesänderung oder langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umgesetzt werden.
Eine solche Regelung ermöglicht es Anlagen, ihr Konzept geordnet zu entwickeln. In Kombination mit oben angeführten Verbesserungsvorschlägen für ein Biomassepaket kann die Branche bis zu 24 GW gesicherter Leistung zu Kraftwerksstrategie des Bundes beitragen. „Flexible Biomasseanlagen sind das erneuerbare Schnellboot der Kraftwerksstrategie. Bevor überhaupt ein einziges fossiles Gaskraftwerk steht, können bereits weitere 12 GW Biogasleistung ans Netz gehen,“ schließt Rostek.
Die Vorschläge des HBB zur De-Minimis Regelung sowie zum Biomassepaket 2.0 und den noch nötigen EEG-Änderungen nach der Genehmigung des Biomassepakets finden Sie online zum Download.
Quelle: Pressemitteilung des Hauptstadtbüros Bioenergie vom 18. September 2025