Seit dem 1.1. dieses Jahres werden fossile Energieträger mit einem Preisaufschlag versehen, der sich an ihrer Umweltwirkung orientiert. Die Abgabe gehört zum Klimapaket 2030, das Bundesregierung 2019 beschlossenen hat.

Industriebetriebe und Energieversorgungsunternehmen unterliegen schon seit vielen Jahren dem europäischen Emissionshandel und müssen CO2-Zertifikate erwerben. Dieses Prinzip wird nun auf die Sektoren Wärme und Verkehr übertragen.

Die Abbildung zeigt den Verlauf der Zuschläge ausgehend von den Vorgaben in Höhe von 25 € je t CO2 im Jahr 2021 und 55 €/t 2025. Ab 2026 ist ein Marktwert im Bereich von 55 bis 60 €/t vorgesehen. Dies führt zu einer Erhöhung des Erdgaspreises um 0,56 Ct/kWh (HI), die bis 2025 auf mehr als das Doppelte ansteigt. Die höheren Werte für Heizöl spiegeln den erhöhten CO2-Ausstoß dieses Energieträgers wider.

Verlauf der Zuschläge ausgehend von den Vorgaben in Höhe von 25 € je t CO2 im Jahr 2021 und 55 €/t 2025
Verlauf der Zuschläge ausgehend von den Vorgaben in Höhe von 25 € je t CO2 im Jahr 2021 und 55 €/t 2025

Die Abgabe wird bei den Händlern erhoben, die die Energieträger an die Endverbraucher abgeben. Bei Kraftstoffen bedeutet die CO2-Bepreisung eine Verteuerung von rd. 7 Ct je Liter Benzin und 8 Ct je Liter Diesel.

Die Bundesregierung verwendet die Einnahmen zur Senkung der EEG-Umlage. Auf diese Weise soll der Wechsel von fossilen Energieträgern zu Strom unterstützt werden, der zunehmend aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Dieser Wechsel wird ergänzt durch die Investitionsförderung für Heiztechnologien mit erneuerbaren Energieträgern.