BMEL-Förderrichtlinie zur Wirtschaftsdüngervergärung nutzen!

Durch die Vergärung von Gülle werden erneuerbare Energieträger bereitgestellt und THG-Emissionen eingespart.
Durch die Vergärung von Gülle werden erneuerbare Energieträger bereitgestellt und THG-Emissionen eingespart.© FNR 2022

Mit der Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Ziel, Anlagenbetreiber bei Investitionen in den Klimaschutz zu unterstützen. Was viele nicht wissen: Eine gasdichte Abdeckung von Gärproduktlagern wird auch bei Biogasanlagen gefördert, die keinen Wirtschaftsdünger vergären. Zudem wurden die Anforderungen zur Steigerung der Wirtschaftsdüngermenge überarbeitet.

Zudem wurden die Anforderungen zur Steigerung der Wirtschaftsdüngermenge überarbeitet. Anlagen, die bereits einen großen Anteil Wirtschaftsdünger vergären, waren bislang von der Förderung ausgeschlossen. Durch die Anpassung wird neben der relativen auch die absolute Steigerung der Wirtschaftsdüngermenge berücksichtigt.

Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Webseite der FNR zu lesen.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 17. Oktober 2022.