TA-Luft schafft Anlass zur Nachrüstung. Diese kann sich – auch dank BMLEH-Förderung – sehr schnell amortisieren.
Offene Gärproduktlager können relevante Methanemissionen verursachen. Eine gasdichte Abdeckung verhindert, dass Restmethan ungenutzt in die Atmosphäre gelangt, und ermöglicht zugleich dessen energetische Nutzung. Für Betreiber, die aufgrund der TA Luft ohnehin nachrüsten müssen, kann eine gasdichte Lösung daher Klima- und wirtschaftliche Vorteile verbinden. Das BMLEH fördert entsprechende Investitionen über die „Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ mit bis zu 40 Prozent.
TA Luft: Nachrüstung bis 1. Dezember 2026
Bestehende immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlagen müssen nicht technisch dichte Gärproduktlager grundsätzlich spätestens zum 1.12.2026 so ausführen, dass Ammoniak- und Geruchsemissionen gegenüber einem offenen Lager um mindestens 85 Prozent vermindert werden.
Eine gasdichte Abdeckung ist dafür nicht zwingend. Auch andere emissionsmindernde Systeme erfüllen die Anforderungen der TA Luft 2021, Nr. 5.4.9.36. Die gasdichte Variante bietet jedoch den zusätzlichen Klimanutzen, dass Methan erfasst und energetisch genutzt werden kann.
Mehrkosten können sich schnell rechnen
Für Betreiber, die ohnehin investieren müssen, ist vor allem der Mehrpreis einer gasdichten gegenüber einer lediglich emissionsmindernden Abdeckung relevant.
Eine Kostenbetrachtung aus dem Forschungsprojekt Nährwert ergibt für zwei untersuchte Lagergrößen einen Investitionsaufschlag von rund 40.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen Modellvergleich bei Neubauten.
Bei einer 500-kW-Modellanlage, einem Methanverlust von 2,4 Prozent und einem elektrischen Wirkungsgrad von rund 40 Prozent könnten aus dem zusätzlich nutzbaren Gas mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden.
Bei einem Zuschuss von 40 Prozent auf die förderfähigen Mehrinvestitionen und einem Stromwert von 18,46 Cent je Kilowattstunde, beträgt die Amortisationszeit etwa 15 Monate, ohne Förderung sind es gut zwei Jahre.
Bis zu 40 Prozent Förderung
Das BMLEH unterstützt die gasdichte Abdeckung bestehender Gärproduktlager über die von der FNR betreute Förderrichtlinie für emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 300.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben.
Förderfähig sind unter anderem die Ertüchtigung vorhandener Behälter, die gasdichte Abdeckung, die Einbindung in das gasführende System und erforderliche Sicherheitstechnik. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine anderweitige rechtliche Verpflichtung oder behördliche Anordnung zur gasdichten Abdeckung besteht.
Die FNR empfiehlt Betreibern, bei ohnehin anstehenden Investitionen zu prüfen, ob eine gasdichte Lösung sinnvoll ist. So können Klimaschutz, zusätzliche Energiegewinnung und Wirtschaftlichkeit miteinander verbunden werden.
Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 16. September 2026