Das Niedersächsische Umweltministerium fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz in Gebäuden gemeinnütziger Einrichtungen mit Zuschüssen in Höhe von 30 - 45 % der Investition. Die Abwicklung erfolgt über die NBank.

Antragsberechtigt sind Organisationen, soziale Einrichtungen und Kultureinrichtungen mit dem Status der Gemeinnützigkeit.

Die Förderung beträgt 30 % der anrechenbaren Kosten und wird zusätzlich an der CO2-Minderung gemessen. Der maximale Zuschuss pro Tonne vermiedener CO2äq-Emission beträgt 3.500 €.

Der Fördersatz beträgt 45 %, wenn hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzt werden oder der Anschluss an energieeffiziente Fernwärmenetze erfolgt. Für Organisationen, die die Kriterien mittlerer Unternehmen erfüllen, erhöhen sich die Fördersätze um 20 Prozentpunkte; wenn die Kriterien kleiner Unternehmen erfüllt werden, um 20 Prozentpunkte.

Als zuwendungsfähige Ausgaben werden Investitionen in bauliche und technische Einrichtungen inkl. Planungs- und Nebenkosten anerkannt. Nicht zuwendungsfähig sind Finanzierungskosten, Personal- und Verwaltungsausgaben, Betriebskosten und Grunderwerbskosten. Eine Kumulierung mit Zuwendungen aus anderen Förderrichtlinien des Landes, des Bundes oder der EU ist nicht zulässig.

Das Programm gilt bis zum 31.12.2022, Anträge können bis zum 30.06.2022 gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die NBank, die in Kürze die entsprechenden Details veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 46 ab S. 1118.