Pünktlich zum Tag der Artenvielfalt hat der Fachverband Biogas e.V. seine Homepage www.farbe-ins-feld.de aktualisiert. In neuem übersichtlichem Design informiert der Verband über die verschiedenen Alternativen Energiepflanzen, die sich zum Einsatz in Biogasanlagen eignen. Neben der Durchwachsenen Silphie sind dies unter anderem der Amarant, Buchweizen, Riesenweizengräser oder Wildpflanzenmischungen.


„In Biogasanlagen können fast alle Pflanzen vergoren werden, die bei uns wachsen. Dieses Potenzial sollten wir nutzen, um unsere Felder bunter und artenreicher zu machen“, sagt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer im Fachverband Biogas.

Bereits vor acht Jahren hat der Verband das Projekt „Farbe ins Feld“ ins Leben gerufen, um die Betreiber von Biogasanlagen dabei zu unterstützen, die Palette der eingesetzten Energiepflanzen zu erhöhen bzw. um Blühstreifen zu etablieren.

Die neue Homepage gibt einen umfassenden Überblick über die aktuell relevantesten Energiepflanzen, deren Aussaat, Pflege und Ernte und ihr Biogaspotenzial. Neu ist der Referenzflächen-Atlas: über ganz Deutschland verteilt stehen darin Anlagenbetreiber, die sich bereit erklären, interessierten Besuchern ihre Energiepflanzenfelder zu zeigen, zu erklären und von ihren Erfahrungen zu berichten.

In der Regel ist der Gasertrag bei Amarant, Buchweizen und Co. geringer als bei der Vergleichspflanze Mais – dafür freuen sich nicht nur Spaziergänger, sondern auch Insekten und Imker über die bunte Vielfalt. Gleichzeitig leisten viele dieser Pflanzen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bodenstruktur und damit zum Schutz der Gewässer.

„Biogas kann viel zur Artenvielfalt und damit auch zum Schutz unserer heimischen Wildtiere und Insekten beitragen“, betont Rauh. „Über entsprechende Regelungen in der Agrarpolitik könnten Landwirte noch gezielter unterstützt werden zum Wohle der Umwelt.“

Ein erster Schritt war die Änderung der Greening-Vorgaben zu Beginn dieses Jahres, laut der die Durchwachsene Silphie als Greening-Kultur anerkannt ist. Damit darf sie auf den von der EU geforderten ökologischen Vorrangflächen angebaut und zum Ende der Vegetationsperiode geerntet und in der Biogasanlage vergoren werden.

„Über entsprechende Anpassungen der Agrarpolitik könnten die monetären Einbußen der Landwirte durch den Anbau von Blühpflanzen ausgeglichen und deren Anbau damit weiter vorangebracht werden. Derartige Regelungen ließen sich sowohl auf europäischer, auf nationaler als auch auf Bundesländer-Ebene umsetzen“, unterstreicht der Geschäftsführer.

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 22. Mai 2018