12 Millionen Euro stellt die Niedersächsische Landesregierung für das Jahr 2020 bereit, um Betriebe bei Investitionen zu unterstützen, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln beitragen. Die bereits im August angekündigte Förderrichtlinie liegt derzeit der EU-Kommission zur Genehmigung vor und wird Ende Oktober veröffentlicht. 

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir möchten mit der Förderung eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft unterstützten und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel ist es, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu verringern. Auch die Nutzung smarter Landtechnik sowie die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements sollen dazu beitragen, dass wir dieses Ziel gemeinsam erreichen.“

Die Zustimmung der EU-Kommission vorausgesetzt können landwirtschaftliche Unternehmen ab dem 26. Oktober bis zum 16. November 2020 Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 35 Prozent bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) einreichen. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen. Die detaillierten Förderbedingungen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der LKW zu finden.

Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung – nämlich für zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten, Abdeckungen für bestehende Wirtschaftsdüngerlager, Gülleaufbereitungsanlagen und bestimmte digitale Landtechnik (Nahinfrarot-Sensoren, Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung, Stickstoff-Sensoren, elektronische Mineraldüngerstreuer). Neben der Förderung dieser Investitionen sollen aus den 12 Millionen Euro darüber hinaus auch Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung des Ackerbaus gestärkt werden. Die Bewilligung erfolgt noch in diesem Jahr, die Auszahlung dann nach Beschaffung oder Baufertigstellung im Jahr 2021.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Oktober 2020