Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet die erste Förderrunde im Programm Palu, mit dem sie die dauerhafte Wiedervernässung und die standortangepasste Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden unterstützt. Vom 19. Mai bis 30. Juni 2026 können Projektskizzen für Leuchtturmregionen mit mindestens 5.000 Hektar Moorbodenfläche eingereicht werden. Palu ist ein zentraler Bestandteil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung und wird von der Rentenbank im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) umgesetzt.
„Mit Palu möchten wir zeigen, dass die Wiedervernässung von Moorböden nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern auch eine wirtschaftliche Perspektive eröffnen kann. Die Leuchtturmprojekte sollen weit über die jeweiligen Regionen hinaus wirken und als Vorbild dienen – deshalb freuen wir uns auf zahlreiche innovative Projektskizzen“, sagt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Mit dem Start der Skizzeneinreichung machen wir den ersten Schritt in der Umsetzung von Palu. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium ist für uns eine große Bereicherung und bildet die Grundlage für den Erfolg des Programms.“
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte ist eine Moorbodenfläche von mindestens 5.000 Hektar, die überwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Zudem müssen die jeweiligen Bundesländer, in denen die Moorbodenflächen liegen, die Projekte ausdrücklich unterstützen.
Die Förderrichtlinie Palu ermöglicht – je nach Fördermodul – Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Beratungsleistungen, Planung und technische Umsetzung der Wiedervernässung, Kompensationszahlungen für Wert- und Ertragsverluste sowie die Umstellung auf angepasste Bewirtschaftungsformen, wie den Anbau und die Vermarktung von Paludikulturen.
In den Leuchtturmregionen können Maßnahmen aus unterschiedlichen Fördermodulen auf den verschiedenen Teilflächen parallel umgesetzt werden – beispielsweise Beratungsleistungen auf einer Teilfläche, während auf einer anderen bereits die nasse Bewirtschaftung startet. Die maximale Laufzeit der Leuchtturmregionen beträgt 13 Jahre.
Die Teilnahme am Förderprogramm ist freiwillig.
Weitere Informationen zur Interessenbekundung und Antragstellung finden Sie unter www.rentenbank.de/ank-palu
Weitere Informationen zur Vorstellung des Förderprogramms durch Bundesumweltminister Carsten Schneider unter www.bundesumweltministerium.de/PM11707
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.
Quelle: Pressemitteilung der Rentenbank vom 19.05.2026