Rund ein Viertel des Holzes aus dem Wald geht direkt in die Verbrennung, größtenteils in Scheitholzfeuerungen vor Ort. Dabei gibt es erhebliche Potenziale für Verbesserungen. Das fängt mit dem ausreichenden Trocknen des Holzes an und geht bis zur effizienten und sauberen Verbrennungstechnik. Letztere wird auch gesetzlich gefordert: Die 1. BImSchV erlaubt für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nur noch folgende Emissionen:

  • Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.

Dabei gibt es für ältere Öfen noch eine Übergangsregelung:

  • Baujahr 1.1.75 - 31.12.84: Frist bis 31.12.2017
  • Baujahr 1.1.85 - 31.12.94: Frist bis 31.12.2020
  • Baujahr 1.1.95 - 21.03.04: Frist bis 31.12.2024

Brennholz sollte nur gut getrocknet eingesetzt werden!
Brennholz sollte nur gut getrocknet eingesetzt werden!

Ausführliche Informationen zur richtigen Nutzung von Energieholz (Ernte, Aufbereitung, Trocknung, Maßeinheiten und Verbrennungstechnik) finden Sie in unserer Rubrik Biogene Festbrennstoffe (Themenliste mit direkten Links zu den Broschüren).

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