Ihre Anmeldung wurde erfolgreich versendet.
Eine Anmeldebestätigung finden Sie in Ihrem Email-Postfach.

Die BNetzA hat für die Ausschreibungen in 2023 das zulässige Höchstgebot auf 19,83 ct/kWh erhöht, zudem kann in 2023 noch der höhere Maisdeckel (40 Masseprozent) gesichert werden. Der Maisdeckel sinkt ab 2024 auf 35 Masseprozent ab, wenn die BNetzA keinen weiteren Beschluss trifft, sinkt das Höchstgebot in 2024 wieder auf 17,75 ct/kW ab. Vor diesem Hintergrund sollten/müssen viele Betreiber überlegen, jetzt schon frühzeitig ihre künftige Vergütung zu sichern.

Inhalte

  • Wer kann/darf 2023 schon an der Ausschreibung teilnehmen (IB 2007 oder früher)?
  • Macht eine vorzeitige Teilnahme vor IB 2008 oder 2009 auch Sinn?
  • Vorgaben des EEG 2023 für die Ausschreibung (Maisdeckel, Überbau, 150 Tage Verweilzeit etc.)
  • Ablauf Ausschreibungsverfahren, was ist zu beachten?
    Möglichkeiten der Vergütungsoptimierung trotz Ausschreibung?
    (Terminmarkt, Direktverkauf an Dritte, Eigenstromnutzung etc.) Darf ich oder muss ich nach dem Zuschlag weiterbetreiben?
  • Ist die Ausschreibungsvergütung überhaupt wirtschaftlich für mich (Praxisbeispiele, Optimierungsmöglichkeiten)?

Referent

Dr. Helmut Loibl | Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB, Regensburg

Termin:

16. Mai 2023

Ort:

online-Seminar

Teilnahmebeitrag:

95,00 €

Alle weiteren Informationen sowie Programm und Anmeldung finden Sie auf der Internetseite www.klimaschutz-leb.de.