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Auch in diesem Jahr gibt es eine Änderung im EEG, welche Anlagen betreffen, die schon an der Ausschreibung erfolgreich teilgenommen haben. Das sogenannte Biomasse-Zusatzgebot erlaubt es im Jahr 2024 und 2025 einmalig ein Gebot für eine bereits bezugschlagte Anlage abzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Anlage in den Jahren 2021 bis 2023 einen Zuschlag erteilt bekommen hat. Dies bedeutet, Sie können Ihre installierte Leistung mit dem Zusatzgebot erhöhen. Das hat zur Folge, dass die Biogasanlage in die aktuelle EEG-Fassung fällt. Auf die daraus resultierenden Konsequenzen wird im Seminar eingegangen.

Bis zum 01.04.2024 ist es noch möglich an der diesjährigen Frühjahrsausschreibung teilzunehmen. Aus diesem Grund lädt die LWK NRW für den 01.03.2024 zu einem Seminar zu diesem Thema ins Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse ein.

Die Grundvorrausetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass Sie die Genehmigung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister registriert haben. Dies muss für die diesjährige Frühjahrsausschreibung bis spätestens 29.02.2024 passiert sein.

Während des Seminars wird ausführlich auf die neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihrer Biogasanlage eingegangen. Zudem wird dargestellt, was es künftig technisch zu beachten gilt. Des Weiteren wird die Webanwendung vom KTBL „Wirtschaftlichkeitsrechner Biogas für Bestandsanlagen" vorgestellt. Zum Abschluss der Veranstaltung werden die Formalitäten für die Ausschreibung weiter erläutert. Es wird zwischendurch die Möglichkeit geben, sich untereinander auszutauschen und Fragen zu diskutieren.

Inhalte

  • Neue Möglichkeiten für Biogasanlagen - Wirtschaftlichkeit und technische Anforderungen
  • KTBL Wirtschaftlichkeitsrechner Biogas für Bestandsanlagen
  • Marktstammdatenregister und Formulare für die Ausschreibung

Termin:

1. März 2024

Ort:

Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse
Ostinghausen
59505 Bad Sassendorf
Deutschland

Teilnahmebeitrag:

95,00 €

Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de