Das KWKG regelt in erster Linie die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (ausser für Strom aus EEG-Anlagen). Hierzu zählen z.B. Erdgas- oder Heizöl-BHKW. Darüber hinaus werden seit der letzten Novelle auch Wärmenetze gefördert. Dies allerdings auch für Wärmenetze die an EEG-KWK-Anlagen errichtet werden wie z.B. Nahwärmenetze an Biogasanlagen.

KWKG 2015 [pdf; 0,1 MB]