Der Fachverband Biogas e.V. hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMU zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (38. BImSchV) veröffentlicht. Verbandspräsident Horst Seide kommentiert:

„Wir begrüßen, dass das BMU durch die Flexibilisierung der Quotenerfüllung ein potenzielles Marktrisiko entschärfen möchte. Marktakteure haben mit dieser Regelung mehr Planungssicherheit, weil sie bei Übererfüllung Überschüsse ins nächste Jahr übertragen können. Des Weiteren ist erfreulich, dass gemäß unserer Forderung nun auch verflüssigtes Biomethan (Bio-LNG) auf die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) angerechnet werden kann. Um die Ziele der EU und der Bundesregierung zu erreichen, werden alle Erfüllungsoptionen gebraucht.

Gleichzeitig wünschen wir uns von der Bundesregierung ein deutlich beherzteres Anpacken der Verkehrswende. Wenn schon die 38. BImSchV novelliert wird, so sollte man dies nutzen. Wir brauchen beispielsweise eine Anpassung der energetischen Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe. Statt einem späten, langsamen Einstieg und dann sprunghaftem Anstieg brauchen wir baldmöglichst einen sinnvollen, stetigen Aufwuchspfad, der dem Markt eine solide Perspektive bietet und den EU-Zielen gerecht wird. Außerdem muss es möglich werden, Biomethan auch im Kraftstoffsektor gemäß seiner unterschiedlichen Einsatzstoffe getrennt bilanziell zu erfassen. So werden förderfähige Teilmengen aus einer Biomethan-Erzeugungsanlage auf die Quote anrechnungsfähig, indem der Anteil an etwaig vorhandenen, nicht förderfähigen tierischen Fetten abgezogen wird.

Neben diesen Vorschlägen zur 38. BImSchV sehen wir noch weitere Möglichkeiten, wie man kurzfristig mehr Biomethan für den Klimaschutz auf der Straße mobilisieren kann. Dreh- und Angelpunkt ist die THG-Quote: Sie sollte kurzfristig sukzessive auf 16 % in 2030 angehoben werden. Eine weitere Erleichterung wäre die kurzfristige Einführung von Standardwerten für die Berechnung der THG-Bilanz von Biogas und Biomethan. Schließlich sollten auch die Bedingungen für die Anrechenbarkeit von ausländischen Biomethanmengen geklärt werden.“

Die Stellungnahme des Fachverband Biogas e.V. finden Sie unter www.biogas.org.

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 9. November 2018