Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat für Biomassefeuerungen und Wärmenetze die folgenden Änderungen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude veröffentlicht.

  • Der Fördersatz bei Biomasseheizungen beträgt weiterhin 10 % der Investition. Es werden allerdings nur noch Kessel gefördert, deren Staubemissionen bei einer Typenprüfung den Wert von 2,5 mg/m³ unterschreiten. Die bisherige Innovationsförderung wird damit zum Regelfall erhoben.
  • Die Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen (max. 16 Anschlüsse) wird nur noch gefördert, wenn mind. 25 % der Wärme aus Solarkollektoren, Abwärme, Wärmepumpen oder Brennstoffzellen stammen. Der Biomasseanteil dar also max. 75 % betragen.
  • Der Fördersatz für Gebäudenetze ist vom Biomasseanteil abhängig. Bei Anteil von mehr als 25 % an der Wärmeerzeugung beträgt er 20 %. Bei weniger als 25 % Wärme aus Biomasse steigt der Zuschuss auf 25 %. Diese Regelung soll die Aufnahme anderer erneuerbarer Energieträger wie Solarkollektoren oder Wärmepumpen in die Grundlast der Wärmenetze unterstützen. Wärmenetze ohne Biomasseanteil erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 % der Investition.
  • Kunden, die sich an ein solches Gebäudenetz anschließen, erhalten für ihre internen Anschlussarbeiten einen Zuschuss von 25 %. Handelt es sich um ein Wärmenetz gemäß Bundesförderung Effiziente Wärmenetz (BEW), steigt der Zuschuss auf 30 %.
  • Leistungen zur Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % unterstützt.

Die Förderung des Holzkessels und des Anschlusses an ein Wärme- oder Gebäudenetz kann sich um einen Heizungstausch-Bonus mit folgenden Kriterien und Bedingungen erhöhen:

  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen gilt ein Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Darüber hinaus gelten einige Änderungen gelten bei der energetischen Gebäudesanierung und der Nutzung anderer erneuerbarer Energieträger. Sie sind den Veröffentlichungen des BMWK zu entnehmen.

Eine aktualisierte Übersicht der Fördermöglichkeiten der Bioenergie ist auf unserer Seite Förderung verfügbar.

Quelle: BMWK - Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)