Am vergangenen Dienstag veröffentlichten die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ihre Forderungen für eine kurzfristige Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das umfangreiche Empfehlungspapier beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Biomasseausschreibungen. Mit der Idee eines Strommengenmodels stellen die Verbände zudem erstmals eine neue Vergütungssystematik für den flexiblen Einsatz von Biogas und Biomethan vor.

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Sandra Rostek, Leiterin des HBB, betont die Notwendigkeit für eine Überarbeitung des EEG für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holz und unterstreicht: „Das Potenzial von Biogas und Holz im Strom- und Wärmemarkt ist gewaltig und bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Auch ohne zusätzliche Biomasse könnten bei einer konsequenten Flexibilisierung mittelfristig bis zu 24 Gigawatt flexibler gesicherter Leistung zur Verfügung gestellt werden. Das Biomassepaket hat hierfür Biogasanlagen zwar eine klare Rolle im Energiesystem zugewiesen, indem es ihre wichtige Funktion zur Bereitstellung von Flexibilität im Stromsystem betont. Allerdings adressiert es nur Teile des Anlagenparks und schöpft somit das volkswirtschaftliche Potenzial von Biogasanlagen nicht vollständig aus! Mit Blick auf die gewaltigen Aufgaben bei der erneuerbaren Wärmebereitstellung und in der Erzeugung von Negativemissionen sollte das EEG bestimmte Bioenergie-Anlagentypen in den Zuschlagsverfahren priorisieren. Neben weiteren wichtigen grundsätzlichen Änderungen am EEG könnte mit der Einführung eines sogenannten Strommengenmodells für Biogasanlagen zudem sowohl das wichtige politische Ziel der Flexibilisierung erreicht als auch die akuten Probleme der Branche adressiert werden.“

Das Strommengenmodell für Biogasanlagen knüpft stark an die bereits verabschiedeten Überlegungen des Biomassepaketes an, doch beschreitet es laut der Verbände hinsichtlich der Vergütungssystematik einen neuen Weg. So sollen zwar klare Flexibilitätsanforderungen an die Anlagen erhalten bleiben, doch anstatt einer fixen Vergütung auf Basis festgelegter Laufzeiten, soll eine insgesamt vergütungsfähige Strommenge festgelegt werden, die die betreffende Anlage über einen weitgehend beliebigen Zeitraum vergütungsfähig einspeisen kann. „Auf diese Weise würden den Betreibern mehr Freiheitsgrade zur wirtschaftlichen Platzierung des erzeugten Stroms an den Märkten gegeben, eine Mindestflexibilisierung der Anlagen sichergestellt und gleichzeitig Anreize für deutlich stärkere Überbauungsgrade gesetzt,“ erklärt Rostek. In Zeiten hoher Wind- und Solareinspeisung soll auch in diesem System sichergestellt werden, dass die Biogasanlagen vom Netz gehen.

Daneben empfehlen die Verbände, die Rahmenbedingungen in den Biomasse-Ausschreibungen zu verbessern und auf eine effiziente und flexible Strom- und Wärmeerzeugung auszurichten. Beispielsweise müsste der Maisdeckel gestrichen, die Rahmenbedingungen für Kleinanlagen deutlich verbessert sowie das Ausschreibungsvolumen insbesondere für die Jahre nach 2026 angehoben werden.

„Ziel muss es sein, bestehende Anlagen zu sichern, neue Investitionen in die Flexibilisierung anzureizen und die Potenziale aller Bioenergieträger im Sinne einer resilienten, versorgungssicheren Energieinfrastruktur gezielt zu stärken. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Ratifizierung des Biomassepakets seitens der EU immer noch aussteht und deren Beschleunigung durch die Bundesregierung nun höchste Priorität haben muss! Sollte sich der Prozess weiterhin in die Länge ziehen und auch die kommende Oktoberausschreibung nach den alten Konditionen des EEG 2023 stattfinden, wäre dies ein Schlag in das Gesicht tausender Anlagenbetreiber sowie der ambitionierten Verhandler, die noch kurz vor Ende der Legislaturperiode hier eine parteiübergreifende, historische Einigung erzielt haben,“ schließt Rostek.

Quelle: Hauptstadtbüro Biogasenergie vom 24. Juni 2025