Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Biomasseausschreibung 2025, welche noch nach den Bedingungen des alten EEG 2023 stattfand. Diese war, wie von der Branche prognostiziert, erneut mehrfach überzeichnet: Auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von lediglich 187 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 543 MW eingereicht. Die Branche drängt nun auf umfassende Änderungen am EEG sowie eine schnelle beihilferechtliche Genehmigung der zu Jahresbeginn beschlossenen deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens sowie des Flexibilitätszuschlags.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), zeigt sich wenig überrascht: „Seit Jahren berichten wir von der Tatsache, dass mehr und mehr Biogas- und Holzenergieanlagen das Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode erreichen und aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen keinen wirtschaftlich auskömmlichen Weg aufgezeigt bekommen, weiterhin erneuerbaren Strom und Wärme bereitzustellen. Aufgrund des viel zu geringen Ausschreibungsvolumens der letzten Jahre drohen dutzende erneuerbare Terrawattstunden nachhaltige Energie aus Holz und Biogas vom Netz zu gehen. Es ist zwar ein großer Erfolg, dass noch der alte Bundestag mit seiner historischen Einigung über Parteigrenzen hinweg ein Biomassepaket mit einer deutlichen Anhebung von Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag verabschiedet hat, doch hängt diese aktuell noch zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Brüssel fest.“
Ohne die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU fand die erste Ausschreibung in 2025 noch nach den alten Bedingungen des EEG 2023 statt.
„Der Druck in der Branche ist nun derart groß, dass hunderte Anlagenbetreiber selbst die alten, marktwirtschaftlich viel zu schlechten Bedingungen des EEG 2023 in Erwägung ziehen müssen, da sonst das Aus der Anlage droht. Gleichzeitig wäre es eigentlich geboten, die Betriebe wettbewerbsfähig und fit für die Zukunft aufzustellen, damit diese auch langfristig am Markt betrieben werden können,“ betont Rostek.
Um das volle Potenzial der Bioenergiebranche zu entfalten, gilt es laut der Verbände im HBB neben der beihilferechtlichen Genehmigung auch zügig eine Überarbeitung des Biomassepakets voranzutreiben. „Die Regularien für die Flexibilisierung von Biogas sind auch im Biomassepaket noch nicht ausgewogen; von Holz oder Biomethan war nicht einmal die Rede. Auch die Situation von kleinen güllebetonten Anlagen muss auf den Prüfstand. Hierzu werden wir zügig Vorschläge veröffentlichen,“ schließt Rostek.
Quelle: Pressemitteilung des Hauptstadtbüros Bioenergie vom 18. Juni 2025