In einem von energiepolitischer Unsicherheit geprägten Umfeld behauptet sich die Biogasbranche mit ihren bewährten Stärken, könnte für die Energiewende aber unter anderen Vorzeichen noch deutlich mehr leisten. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Fachverbandes Biogas (FvB) hervor, die Status Quo und Branchenentwicklung 2018 erfasst. Die für die tatsächliche Stromproduktion maßgebliche arbeitsrelevante Leistung der Biogasanlagen in Deutschland steigt demnach 2018 gegenüber dem Vorjahr nur marginal um 20 auf 3.789 Megawatt (MW). Beim Zubau an flexibler Leistung erwartet der Fachverband ein deutliches Plus von fast 300 MW auf 4.843 MW. Die Zahl der Biogasanlagen erhöht sich laut FvB-Prognose gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,7 Prozent auf knapp 9.500. „Viel Potenzial von Biogas für die Energiewende liegt unter den aktuellen Rahmenbedingungen noch weitgehend brach. Mit den überfälligen Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auch Änderungen zugunsten von Biogas notwendig, damit die Anlagen ihre Stärken auf den Energiemärkten ausspielen können“, erklärt FvB-Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez.


Mit einer Brutto-Stromproduktion von rd. 33 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) versorgen Deutschlands Biogasanlagen laut FvB-Prognose in diesem Jahr rund 9,5 Millionen Haushalte. Hinzu kommt eine außerhalb der Anlagen genutzte Wärmemenge von mehr als 12 Mrd. kWh, mit der sich rechnerisch der Heizbedarf von über einer Million Haushalte decken lässt. Ohne sinnvolle Reformen im EEG ist diese klimafreundliche Kopplung von Strom- und Wärmeproduktion, wie sie Biogasanlagen mit ihrer flexibel verfügbaren Leistung bieten, allerdings mittelfristig in Gefahr. „Nachdem die Bundesnetzagentur 2017 erstmals eine Ausschreibung für Bioenergie zur Stromproduktion aufgelegt hatte, müssen für kommende Ausschreibungsrunden dringend Reformen umgesetzt werden, um den einzelnen Anlagentypen - seien es Abfallanlage oder Anlage mit nachwachsenden Rohstoffen - besser gerecht zu werden“, fordert da Costa Gomez. Andernfalls werde der Anlagenbestand durch fehlende Investitionsanreize und zeitgleich steigende technischen Anforderungen sukzessive zurückgebaut.„Damit,“ so der Verbandsgeschäftsführer weiter, „würde zeitgleich mit dem Abschalten der konventioneller Kraftwerke ab 2022 auch der größte steuerbare erneuerbare Anlagenpark runtergefahren, dass kann doch nicht im Sinn einer nachhaltigen Energiewende sein.

Richtigen Rahmen für Flexibilisierung setzen

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD das Ziel gesetzt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Strommix in Deutschland bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, werden schon heute Rahmenbedingungen benötigt, die das Zusammenspiel Erneuerbarer Energien wie Wind-, Solar- und Biogasstrom auf den Märkten fördern. Immer mehr Biogasanlagenbetreiber passen ihre Anlagen an künftige Erfordernisse am Strommarkt durch Investitionen u.a. in Blockheizkraftwerke (BHKW) an, mit denen die Erzeugung von Biogas flexibel auf die schwankende Produktion von Solar- und Windstrom ausgerichtet werden kann. Die Förderung solcher BHKW-Investitionen durch die sogenannte Flexibilitätsprämie ist momentan aber auf ein Niveau begrenzt, das den künftigen Erfordernissen am Strommarkt nicht gerecht wird. „Die derzeitige Deckelung der Flexibilitätsprämie sollte wegfallen“, verlangt da Costa Gomez und betont: „Eine Anlage sollte zudem Anspruch auf die Prämie geltend machen können, wenn ihre Umrüstung als genehmigt gilt. So würde Rechtssicherheit im Interesse von Anlagenbetreibern und für das Gelingen der Energiewende geschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung des Fachverbands Biogas e.V. vom 5. Juni 2018