Am 27.08.25 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ausschreibungsbedingungen für die Oktoberausschreibung nach den Bedingungen der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht und somit ohne die beihilferechtlich relevanten Regelungen des Biomassepakets. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) warnen in einer Pressekonferenz vor einer massiven Stilllegungswelle und fordern kurzfristige Sonderregelungen für betroffene Anlagen.
„Mit den heute veröffentlichten Bedingungen für die kommende Oktoberausschreibung durch die BNetzA steigt die Wahrscheinlichkeit weiter, dass auch in der zweiten Ausschreibungsrunde in 2025 nicht die vom Gesetzgeber Anfang des Jahres beschlossenen höheren Ausschreibungsvolumen greifen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB. Laut BNetzA gelten die Regelungen des EEG in der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung, sofern die beihilferechtliche Genehmigung nicht bis zum 30. September 2025 erteilt wird. Infolgedessen warnen die Verbände vor massiven Auswirkungen auf die Bioenergiebranche, aber auch auf die deutsche Energiewirtschaft insgesamt. Für die kommende Ausschreibung könnte den Bioenergieanlagen lediglich ein Volumen von circa 363 MW zur Verfügung stehen.
Marlene Mortler, Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie, stellt mit Bedauern fest: „Für die Bioenergiebranche ist das heute ein schwarzer Tag! Nach einem vielversprechenden Koalitionsvertrag und der zuvor historischen, parteiübergreifenden Einigung im Bundestag, ist das Biomassepaket letztendlich in den Mühlen der Bürokratie stecken geblieben. Investitionen in Milliardenhöhe in unser Energiesystem der Zukunft werden zurückgehalten und gleichzeitig müssen hunderte erfolgreiche Bioenergieanlagen stillgelegt werden, die eine starke Stütze unseres Energiesystems hätten sein können.“
„Selbst wenn der Genehmigungsprozess noch vor dem ersten Oktober erfolgreich abgeschlossen würde, käme dies für hunderte Bioenergieanlagen zu spät,“ betont Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Als kurzfristige Lösung und zur Überbrückung der aktuellen Notsituation schlägt er daher eine de-minimis-kompatible schnelle Überbrückungshilfe für die Anlagen vor, deren EEG-Vergütung in 2025 endet. „Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das Ausbleiben des Biomassepakets nicht verwendet werden, ist eine solche Rettungsmaßnahme ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte die Beihilfe ohne Gesetzesänderung und langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umgesetzt werden, was eine schnelle Hilfe ermöglicht“, erklärt Krüsken.
Auch Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas, würde eine solche kurzfristige Lösung begrüßen: „Anlagen, die erst einmal stillgelegt sind, fehlen uns langfristig im Energiesystem der Zukunft! Eine kurzfristige Übergangsregelung schafft Anlagenbetreibern die Option, sich in zukünftigen Ausschreibungen nach den Vorgaben des dann hoffentlich genehmigten Biomassepakets zu beteiligen. Denn nur so kann die Bioenergie eine der wichtigsten Stützen unseres zukünftigen resilienten und auf Selbstversorgung basierenden Energiesystems darstellen. Bis zu 24 Gigawatt Leistung könnte langfristig allein aus der Biogasbranche kommen und so Stunden mit geringem Wind- und Solarstromangebot kostengünstig ausgleichen. Aktuell sind jedoch knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 MW direkt betroffen und könnten noch in diesem Jahr stillgelegt werden. Bei einer doppelten oder gar vierfachen Überbauung entspräche dies schnell der Größenordnung von zwei bis drei Gaskraftwerksblöcken und einem Ausschreibungsvolumen von mindestens einem GW.“
Weitere Informationen finden Sie in den Positionspapieren zur De-Minimis Regelungen und zum Biomassepaket 2.0
Quelle: Pressemitteilung des Haupstadtbüros Bioenergie vom 27.08.25