Bei der Bundesförderung Effiziente Gebäude sind am 01.01.24 einige Änderungen in Kraft getreten, die auch Bioenergieanlagen betreffen. Ihre Förderung ist auf 30 % gestiegen und kann durch einige Boni erhöht werden.

Biomasseanlagen, deren Staubemissionen 2,5 mg/m³ nicht überschreiten, erhalten zusätzlich zur Basisförderung einen Festbetrag von 2.500 €.
Biomasseanlagen, deren Staubemissionen 2,5 mg/m³ nicht überschreiten, erhalten zusätzlich zur Basisförderung einen Festbetrag von 2.500 €.

Im Mittelpunkt der novellierten Förderrichtlinie, die zum Jahresbeginn in Kraft trat, steht die Erneuerung von Heizungsanlagen. Der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern wird mit einem Zuschuss von 30 % unterstützt. Dies gilt für alle Technologien gleichermaßen – Solarkollektoren, Wärmepumpen, die Errichtung von Gebäudenetzen und den Anschluss daran ebenso wie Biomassekessel, die bisher nur mit 10 % gefördert wurden.

Die Fördersätze erhöhen sich um 20 %, wenn funktionsfähige Heizöl- oder Kohlekessel, Erdgasetagenheizungen und Elektronachtspeicher ersetzt werden. Erdgas- und Biomassekessel erhalten diesen sog. Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind. Dieser Fördersatz gilt bis Dezember 2028, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3 % ab, 2029 und 2030 zunächst auf 17 %. So soll die frühzeitige Erschließung von Klimaschutzpotenzialen belohnt werden.

Eine weitere Erhöhung um 20 % ist bei selbstgenutzten Gebäuden möglich, wenn das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt.

Bei Biomassekesseln liegt ein besonderer Fokus auf der Emissionsminderung. Anlagen, deren Staubemissionen 2,5 mg/m³ nicht überschreiten, erhalten zusätzlich einen Festbetrag von 2.500 €. Bestandsanlagen (älter als 2 Jahre) erhalten für die Installation eines Staubfilters, der die Emissionen um mindestens 80 % senkt, einen Zuschuss von 50 %.

Kleine Wärmenetze, sog. Gebäudenetze mit weniger als 16 Anschlüssen, sind weiterhin in der BEG enthalten. Werden sie aus einem Biomassekessel gespeist, müssen sie mit Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder einer Wärmeerzeugung aus einer Photovoltaikanlage verbunden sein, die bilanziell den Warmwasserverbrauch des Verbunds decken.

Die Anschlussarbeiten in den angeschlossenen Gebäuden sind weiterhin mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % förderbar, wenn die Wärme zu mindestens 55 % aus erneuerbaren Energiequellen und/oder unvermeidbarer Abwärme stammt oder der Primärenergiefaktor max. 0,25 beträgt.

Wenn für ein Gebäude ein sog. Individueller Sanierungsfahrplan durch einen anerkannten Gebäudeenergieberater erstellt, hat dies nur noch Einfluss auf die Förderung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Der Fahrplan beschreibt den Weg eines Altbaus zu einer bestimmten Effizienzhausstufe.

Weitere Informationen:

Übersicht Fördermöglichkeiten Bioenergie
BMWK - Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet