Energieholz-Streifen an Fließgewässern vermindern den erosionsbedingten Eintrag von Nährstoffen in die Gewässer besser als Grünland. Das belegen Ergebnisse eines Projektes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL).

Für eine Umsetzung in die Praxis bedürfe es geeigneter Rahmenbedingungen wie einer Besserstellung im Greening, einer Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes oder der Wassergesetze der Länder und einer Investitionsförderung, so die TLL-Forscher. Grundsätzlich verspreche der Ansatz durch seine Verknüpfung von Nutz- und Schutzfunktion eine gute Akzeptanz seitens der Landwirte.
Das Vorhaben „KUP am Fließgewässer“ wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) gefördert. Der Abschlussbericht steht auf der Internetseite der FNR unter dem Förderkennzeichen 22004711 zur Verfügung.

Der Bennebach in Thüringen: Eine Erosionsrinne ist deutlich erkennbar. Foto: TLL
Der Bennebach in Thüringen: Eine Erosionsrinne ist deutlich erkennbar. Foto: TLL
Im Jahr 2012 erreichten nur 10 Prozent der Oberflächengewässer in Deutschland einen „sehr guten“ oder „guten“ ökologischen Zustand. Erosionsbedingte Stoffeinträge von Nitrat und Phosphat aus der Landwirtschaft gehören zu den Mit-Verursachern mangelnder Gewässerqualität.

Inwieweit sich solche Stoffeinträge durch schnellwachsende Bäume auf dem Uferstreifen verringern lassen, untersuchte die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) zwischen 2012 und 2015 auf einer Versuchsfläche am Bennebach im Kyffhäuserkreis. Auf einem 350 m langen und 12 m breiten Streifen legte die TLL Parzellen in drei Varianten an: Kurzumtriebsplantagen (KUP) mit Hybridweiden der Sorte Tordis, Grünland mit Luzernegrasgemisch und eine ortsübliche Ackerbaufruchtfolge mit Winterraps, Winterweizen und Durum. Der Streifen begrenzt ein 34 ha großes Flurstück, das mit 4 bis 10 Prozent Neigung zum Bennebach abfällt und eine hohe Erosionsgefährdung aufweist (Foto des Bennebachs mit deutlich zu erkennender Erosionsrinne - Quelle: TLL).

Während des 3-jährigen Beobachtungszeitraums zeigte sich eine deutliche Rückhaltewirkung der KUP- und Grünland-Pufferstreifen: Unter ersteren stieg der Gesamtphosphor-Anteil im Oberboden (0 – 5 cm) von 2012 bis 2014 um 28 Prozent, unter dem Grünland noch um 14 Prozent, während eine Phosphor-Akkumulation unter den Ackerparzellen weitgehend ausblieb. Ein deutlicher Trend zur Stickstoffablagerung konnte in den ersten Jahren noch nicht festgestellt werden.

Die überlegene Leistung der KUP-Streifen erklären die TLL-Forscher u. a. mit einer verbesserten Bodenstruktur und Infiltrationsleistung aufgrund der ganzjährigen Bodenruhe, der sehr intensiven Durchwurzelung und einer möglichen Anreicherung von organischem Kohlenstoff durch den jährlichen Streueintrag der Baum- und Krautschicht und die abgestorbene Wurzelmasse. Außerdem wirke sich die ganzjährige Bodenbedeckung positiv auf den Erosionsschutz aus. Um diesen möglichst optimal zu gewährleisten, empfehlen die TLL-Forscher, auf ein Mulchen der natürlichen Vegetation oder von Untersaaten in der KUP im Herbst zu verzichten.
Um generelle Aussagen zu machen, bedarf es allerdings längerfristiger Untersuchungen, da sich Änderungen in der Bodenstruktur und den Boden-Nährstoffgehalten als Folge einer geänderten Bewirtschaftung erst nach mehreren Jahren bzw. Jahrzehnten klar quantifizieren lassen. Auch der Rückbau einer KUP wirft noch Fragen auf. In der Regel werden die schnellwachsenden Bäume nach etwa 30 bis 40 Jahren mitsamt Wurzelstöcken gerodet, um eine neue KUP oder eine andere Kultur zu etablieren. Ob hierdurch eine verstärkte Freisetzung der im Boden angereicherten Nährstoffe droht bzw. mit welchen Anbaustrategien dies zu verhindern wäre, ist bislang noch nicht bekannt.

Bei der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen benennen die Thüringer Forscher insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als änderungsbedürftig. In §38 Absatz 4 verbietet das WHG die Entnahme standortgerechter Bäume und Sträucher auf Gewässerrandstreifen, außer im Rahmen einer „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“. Ob und wie dieser Passus für die regelmäßige Ernte von KUP gilt, darüber besteht noch Unsicherheit. Dieser Umstand erfordere vor jeder Anlage einer KUP am Gewässerrand Absprachen bzw. Ausnahmeregelungen durch die zuständige Wasserbehörde und erschwere die Umsetzung enorm, so die TLL. Alternativ zum WHG könnten auch die Wassergesetze der Länder angepasst werden, um KUP als Pufferstreifen an Gewässern zu ermöglichen. Außerdem empfehlen die TLL-Forscher eine Besserstellung im Greening. Hier gilt für KUP als ökologische Vorrangflächen derzeit nur der Anrechnungsfaktor 0,3 - dies schaffe keinen finanziellen Anreiz für die Etablierung von Energieholz. Zudem sollte die Liste der zulässigen Arten erweitert und zum Beispiel die Silber-Weide (Salix alba L.) aufgenommen werden, empfiehlt die TLL. Diese Art ist besonders standortgerecht und auch für längere Umtriebszeiten geeignet.

Im mittleren bis langen Umtrieb eignen sich an Gewässern auch Erlen sehr gut, um hochwertiges Holz zur stofflichen Nutzung zu produzieren. Eine Nutzungskaskade mit stofflicher und anschließender energetischer Nutzung von KUP-Holz würde dessen Klimaschutzbeitrag weiter erhöhen. Hierfür bedarf es jedoch neuer Absatzmöglichkeiten für Erlenstammholz. Eine solche Option zeigt u. a. das vom BMEL geförderte Projekt „USB-Platten aus Laubholz“ auf, in dem das Holz von Schwarzerlen besonders gut abschnitt.

Schließlich bedarf es nach Einschätzung der TLL-Forscher auch einer gezielten Förderung von KUP an Fließgewässern. Dies könnte z. B. eine einmalige investive Förderung in Höhe von 2.500 bis 3.000 Euro pro Hektar sein.

Aktuell wirbt das BMEL über die FNR Projektvorschläge zum Thema Wassereinsparung und Gewässerschutz bei Anbau und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe über den Förderschwerpunkt „Entwicklung von Konzepten für eine nachhaltige Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe unter besonderer Berücksichtigung der Ressource Wasser“ ein.

[Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 7. April 2016]