KfW legt Programm 432 neu auf, Förderung auch für Bioenergiedörfer und Energie-Kommunen in ländlichen Regionen

Mit dem neu aufgelegten Programm 432 gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und für energetische Sanierungsmaßnahmen. Mit dem geförderten Sanierungsmanagement, das Planung und Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert, soll das Erreichen der Klimaziele unterstützt werden. Auch Gemeinden in ländlichen Regionen, die als Bioenergiedörfer oder Erneuerbare-Energie-Kommunen Effizienzmaßnahmen und eine Umstellung auf erneuerbare Ressourcen verfolgen, können vom KfW-Programm 432 profitieren.

Förderung für integrierte Quartierskonzepte und energetische Sanierungsmaßnahmen können auch Kommunen im ländlichen Raum beantragen
Förderung für integrierte Quartierskonzepte und energetische Sanierungsmaßnahmen können auch Kommunen im ländlichen Raum beantragen© FNR/Dr. Hansen

Die KfW fördert mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände. Auch privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure, wie u. a. Stadtwerke, Wohneigentümergemeinschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften können bei den Fördermaßnahmen einbezogen werden. Landkreise und Gemeindeverbände können die Zuschüsse beantragen und an ihre Gemeinden weiterleiten. Für kleinere Städte und ländliche Gemeinden besteht die Möglichkeit, Konzepte und Sanierungsmanagements in interkommunaler Zusammenarbeit zu beantragen, um Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.

Bezuschusst werden im Programmteil A die Ausgaben für die Erstellung eines Quartierskonzepts insbesondere unter Beachtung der aktuellen kommunalen Wärmeplanung. Förderfähig sind die im Projekt anfallenden Sach- und Personalausgaben für fachkundige Dritte sowie Ausgaben für Machbarkeitsstudien.

Im Programmteil B können für die Dauer von maximal 5 Jahren Personal- und Sachausgaben für ein Sanierungsmanagement gefördert werden. Kommunen können die Förderung für eigene Beschäftigte im Sanierungsmanagement, für Träger der städtebaulichen Sanierung oder für Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros, nutzen.

Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für finanzschwache Kommunen bei nachgewiesener Haushaltsnotlage bis zu 90 Prozent. Maximal kann von der KfW ein Zuschussbetrag von bis zu 200.000 Euro für integrierte Quartierskonzepte und bis zu 400.000 Euro je Quartier für das Sanierungsmanagement gewährt werden.

Förderung für Orte und Ortsteile

Ein Quartier im Sinne dieser Fördermaßnahme besteht aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden, einschließlich öffentlicher Infrastruktur, wie vorhandener oder geplanter gemeinsamer Wärmeversorgung über Wärmenetze/Gebäudenetze. Es kann ein in der Städtebauförderung ausgewiesenes Gebiet sein und aus Bestandsgebäuden oder aus einer Mischung von Neubauten und Bestandsgebäuden bestehen. Die Förderung ist nicht auf Städte beschränkt. Quartiere können auch Orte und Ortsteile als Teilgebiete von Gemeinden in ländlichen Regionen umfassen, die z. B. im Ergebnis ihrer kommunalen Wärmeplanung eine Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Ressourcen planen und hierfür u. a. Machbarkeitsstudien erstellen und mögliche CO2-Einsparungen sowie Potenziale zur Energiegewinnung berechnen lassen möchten.

Dem Programm kommt damit große Bedeutung für Städte und Gemeinden zu, die sich als Erneuerbare-Energie-Kommunen weiterentwickeln möchten.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. vom 12. Dezember 2025