Antragstellung ab sofort möglich – Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent

Biogas vermehrt aus Wirtschaftsdüngern erzeugen: Biogasanlagen können dafür wieder Fördermittel bekommen.
Biogas vermehrt aus Wirtschaftsdüngern erzeugen: Biogasanlagen können dafür wieder Fördermittel bekommen.© bwe Energiesysteme GmbH & Co. KG

Investitionen in bauliche Maßnahmen und technische Anlagen zur Vergärung zusätzlicher Wirtschaftsdüngermengen sind ab sofort wieder förderfähig. Die entsprechende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Außerdem unterstützt das BMLEH über die Richtlinie Anstrengungen zur Emissionsreduktion beim Wirtschaftsdüngermanagement. Hier sind auch reine NawaRo-Biogasanlagen angesprochen.

Die Bundesregierung will den Anteil tierischer Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche, Mist und Hühnertrockenkot in Biogasanlagen steigern und hat dieses Ziel auch in ihrem am 25. März verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2026 verankert. Durch die Vergärung lassen sich klimarelevante Methan-Emissionen aus der offenen Lagerung und Ausbringung dieser Dünger vermeiden.

Fördergegenstände

Künftig gewährt das BMLEH deshalb wieder Zuschüsse für Investitionen zur Steigerung der Wirtschaftsdüngervergärung. Förderfähig sind u. a. Investitionen in die Aufbereitung, Sammlung, Annahme und Lagerung von Wirtschaftsdüngern bei Bestands- und teilweise auch bei neuen Biogasanlagen. Eine Neuerung gegenüber der ersten, bis Ende 2024 gültigen Richtlinie sind Fördermöglichkeiten für Miteigentümer von gemeinschaftlich betriebenen Biogas- und Rohgasaufbereitungsanlagen.

Außerdem wurde der Kreis der förderfähigen Anlagen deutlich erweitert: Künftig können Betreiber, die aktuell noch gar keine Wirtschaftsdünger einsetzen, bis hin zu solchen, die bereits zu 80 Prozent Gülle, Mist & Co. nutzen, Förderung beantragen.

Weitere Maßnahmen

Neu hinzugekommen ist der Förderbereich „Weitere Maßnahmen“. Er zielt insbesondere auf Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, wie z. B. Kleinstanlagen, die Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, Anlagen, die Strom und Wärme direkt vermarkten oder Kraftstoffe erzeugen. Für sie sind auch Zuschüsse für den Bau von Fermentern oder Nachgärern grundsätzlich möglich.

Voraussetzung für alle Förderbereiche ist das Erreichen bestimmter Mindestmengen bzw. Mengensteigerungen an Wirtschaftsdüngern, die je nach Anlagentyp variieren. Ausgenommen sind lediglich Maßnahmen, die der Senkung von Emissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement dienen – einem weiteren Ziel der Förderrichtlinie. Hier können auch reine NawaRo-Biogasanlagen z. B. die Abdeckung von Gärrestlagern bezuschusst bekommen.

Budget und Fristen

Abhängig von der Unternehmensgröße betragen die Zuschüsse bis zu 40 % der förderfähigen Investitionen. Dafür stehen in diesem Jahr 10 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung bereit.

Zum 31. Dezember 2029 läuft die Förderrichtlinie aus. Interessenten müssen Anträge für bauliche Maßnahmen spätestens bis zum 31. Dezember 2028 bei der FNR einreichen, für alle anderen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2029.

Förderanträge nimmt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), Projektträgerin des BMLEH, entgegen. Alle Informationen stehen auf wirtschaftsduenger.fnr.de bereit.

Informationsveranstaltung

In einem online-Seminar der FNR können sich Interessenten zur neuen Förderrichtlinie und dem Antragsverfahren informieren. Das Seminar findet am 28. April 2026 um 13:00 Uhr statt, die Anmeldung ist hier möglich.

Hintergrund:

Aktuell wird erst ein Teil des Wirtschaftsdüngeranfalls zur Energieerzeugung eingesetzt. Die Biogastechnologie ist die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung zur Reduzierung der Methan-Emissionen, die zusätzlich erneuerbare Energie bereitstellt.

Die erste „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ war von Februar 2022 bis Dezember 2024 in Kraft. Im Rahmen dieser Richtlinie wurden 87 Betriebe mit insgesamt 8,2 Mio. Euro bezuschusst. Damit konnten zusätzlich rund 380.000 t Wirtschaftsdünger pro Jahr für die Biogasnutzung erschlossen und direkte Methan-Emissionen um rund 60.000 t CO2-Äquivalente gemindert werden. Hinzu kam die Vermeidung indirekter Emissionen durch Substitution fossiler Energieträger in Höhe von fast 17.000 t CO2-Äquivalenten.

Quelle: Pressemitteilung der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. vom 20. April 2026